Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

vzbv begrüßt Verabschiedung des Gentechnikgesetzes / "Wichtige Verbraucherrechte durchgesetzt"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das heute verabschiedete Gentechnikgesetzes begrüßt. Das Gesetz regelt vor allem Haftungsfragen beim Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft. Es sieht außerdem ein Standortregister vor. "Wichtige Verbraucherforderungen sind damit erfüllt", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Als positiv bezeichnete Müller, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der Landwirte beim Einsatz der Gentechnik eingeführt wird. "Wer die grüne Gentechnik will, soll ohne Wenn und Aber auch für die Konsequenzen einstehen", so Edda Müller. Sie bezeichnete es als Erfolg, dass ein mit öffentlichen Mitteln finanzierter Haftungsfonds abgewendet wurde.

Mit der Einrichtung eines öffentlichen, flurgenauen Standortregisters sieht der vzbv eine weitere Forderung des vzbv erfüllt. "Das Standortregister ist eine Grundvoraussetzung für Transparenz", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die von den Verbrauchern verlangte Landwirtschaft ohne Gentechnik sei nur machbar, wenn nachvollziehbar sei, auf welchen Flächen tatsächlich Gentechnik eingesetzt werde. Auch "gentechnikfreie Zonen" und die Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Umgang mit Gentechnik würden damit überprüfbar.

Die Bundesregierung rief der vzbv auf, sich auf EU-Ebene für europaweite Regeln für die Koexistenz und für Haftungsfragen einzusetzen. Der Pollenflug mache vor nationalen Grenzen nicht halt. Deswegen könnten nur EU-weit verbindliche Standards das Recht der Verbraucher auf gentechnikfreie Produkte durchsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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