Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

vzbv begrüßt bessere Informationsrechte der Konsumenten bei Lebensmitteln / Verbraucher sollen Zugang zu Behördendaten bekommen

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Beschluss des Bundestags zur Stärkung der Verbraucherinformation bei Lebens- und Futtermitteln begrüßt. "Die Bundesverbraucherministerin löst damit ihr Versprechen ein, die Informationsrechte der Verbraucher auszubauen", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Sie rief die Bundesregierung auf, auch das ebenfalls geplante Informationsfreiheitsgesetz zügig auf den Weg zu bringen. "Das macht allerdings nur Sinn, wenn es nicht durch Ausnahmen und Einschränkungen entwertet wird", so Edda Müller

Der Bundestag hat am 26. November das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verabschiedet. Darin sollen Informationsansprüche der Verbraucher gegenüber Behörden in Bezug auf Lebens- und Futtermittel, Kosmetika sowie sogenannte Bedarfsgegenstände geregelt werden. Der neue Entwurf geht über den Vorschlag des Bundesrates hinaus, die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit zu erweitern.

Im Kern entsprechen die Vorschläge dem Regierungsentwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz, das im Jahr 2002 an der Mehrheit der unionsgeführten Länder im Bundesrat gescheitert war. vzbv-Chefin Edda Müller appellierte an die Bundesländer, das neue Gesetz nicht zu blockieren: "Jetzt sind die Länder am Zug: Sie müssen nun beweisen, dass sie es mit der Verbraucherinformation ernst meinen." Noch nicht erledigt sind aus Sicht des vzbv Informationsansprüche in Bezug auf sonstige Produkte und Dienstleistungen sowie gegenüber Unternehmen.

Nach dem jetzt geplanten Gesetz hat jeder Bürger Anspruch auf freien Zugang zu allen bei Behörden vorhandenen Daten, zum Beispiel über Gefahren, die von einem Erzeugnis ausgehen, oder von der Behörde vorgenommene Überwachungsmaßnahmen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht aber nicht, wenn hierdurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden. Bei besonderem öffentlichen Interesse kann die Behörde auch aktiv die Öffentlichkeit informieren, etwa wenn in größerem Umfang ekelerregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht wurden.

"Wichtig ist, dass die Behörden von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen und berechtigte Informationsansprüche der Verbraucher nicht mit dem Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zurückweisen", betonte Edda Müller.

Die Forderungen des vzbv gehen allerdings über die jetzt geplanten Informationsrechte hinaus. So kann es nicht bei einem Informationsanspruch gegenüber den Behörden bleiben. Viele für die Kaufentscheidung relevante Informationen können nur die Unternehmen selbst geben. Hierbei geht es auch um Auskünfte zu den Arbeits- oder Umweltbedingungen, unter denen Unternehmen ihre Produkte herstellen. Gerade diesen kommt in einer globalisierten Wirtschaft eine immer größere Bedeutung zu. "Das europäische Verbraucherrecht schützt heute die Verbraucher ausschließlich dann, wenn sie gut informierte und überlegte Kaufentscheidungen treffen. Dies kann aber nur dann funktionieren, wenn die Verbraucher auch tatsächlich in der Lage sind, sich alle maßgeblichen Informationen zu beschaffen", so Edda Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: