Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

vzbv teilt EU-Bedenken gegen Rücknahmepraxis für Getränke-Einwegverpackungen / Keine Ausnahmen von der Rücknahmepflicht für Handelsunternehmen, die sich nicht am Rücknahmesystem beteiligen

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilt die Bedenken der EU gegen die derzeitige Übergangspraxis bei Einweg-Getränkeverpackungen. „Dass Verbraucher ihr Pfand nur dort einlösen können, wo sie die Verpackung gekauft haben, ist nicht nur EU-rechtlich problematisch, sondern vor allem verbraucherfeindlich“, sagte Dr. Burckhard Huckestein, Fachbereichsleiter Umwelt beim vzbv. Er forderte den Handel erneut auf, bis Oktober ein einheitliches Rücknahmesystem aufzubauen, um die derzeitige unhaltbare Situation für die Verbraucher zu beenden. Handelsunternehmen, die sich hieran nicht beteiligen, müssten sofort verpflichtet werden, auch anderswo gekaufte Verpackungen zurückzunehmen. Huckestein: „Wer sich nicht am einheitlichen Rücknahmesystem beteiligt, hat auch keinen Anspruch auf Ausnahmen von der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungsverordnung.“

Welche Auswirkungen die derzeitige Situation hat, könne man derzeit vor allem an den Badestellen und Picknick-Plätzen in Deutschland sehen. „Jede Dose und jede Plastikflasche in der Landschaft führt das aktuelle Chaos der Übergangsregelung vor Augen.“ Das Bundesumweltministerium verzichtet derzeit auf den Vollzug der Verpackungsverordnung, um dem Handel den Aufbau eines einheitlichen Rücknahmesystems zu erleichtern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in der letzten Woche Metro und Tengelmann verklagt, auch anderswo gekaufte Verpackungen zurückzunehmen, um diese zur Beteiligung am einheitlichen Rücknahmesystem zu bewegen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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