Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW-Statement zum Sondergutachten der Monopolkommission

(Berlin) - "Die Monopolkommission hat heute ihr umfangreiches Gutachten zum Wettbewerb auf den Energiemärkten veröffentlicht. Die Kommission stellt aus Sicht des BDEW richtigerweise fest, dass sich der Wettbewerb auf den Energiemärkten weiter intensiviert.

Der BDEW teilt die Auffassung der Monopolkommission, dass die erneuerbaren Energien stärker in den Wettbewerb integriert werden müssen. Aus diesem Grund hat der BDEW das optionale Marktprämienmodell entwickelt und in die Debatte eingebracht. Aber: Genauso wie die Monopolkommission sieht auch der BDEW die Marktprämie nur als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Marktintegration der erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien sind das Leitsystem für die Energieversorgung der Zukunft und müssen daher ihre verantwortliche Rolle für das Gesamtsystem annehmen.

Der Wettbewerb im Endkundenmarkt gehört zu den wettbewerbsintensivsten in der Europäischen Union: Die Haushaltskunden können unter durchschnittlich 102 Strom-Anbietern je Postleitzahlgebiet auswählen, bei Gas sind es 37 Unternehmen. Im Gegensatz zum Wettbewerbsmarkt Deutschland greift in vielen anderen europäischen Ländern der Staat bei der Festsetzung der Energiepreise direkt ein.

Der BDEW unterstützt insbesondere die Forderung der Monopolkommission, die Sondervorschrift des Paragrafen 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im kommenden Jahr auslaufen zu lassen. Die Vorschrift war bewusst zeitlich befristet angelegt und sollte wegen des fehlenden Anwendungsbereichs entfallen. Mit dem in dieser Vorschrift vorgesehenen staatlichen Eingriff in die Energiepreisbildung mit der möglichen Folge einer Angleichung aller Endkunden-Preise würde das Prinzip des freien Wettbewerbs praktisch abgeschafft, so der BDEW. Hinsichtlich der Transparenz im Energiehandel gibt der BDEW zu bedenken, dass Doppelregulierungen und daraus resultierende erhebliche bürokratische Belastungen für die Unternehmen der Energiewirtschaft unbedingt vermieden werden sollten. Zahlreiche Transparenzvorgaben werden in der europäischen Regulierung zur Steigerung von Transparenz und Integrität von Stromhandelsmärkten bereits umgesetzt.

Der BDEW kann in einer möglichen Aufteilung der Preiszone in Deutschland keine Alternative zum Netzausbau erkennen. Eine Aufteilung würde die Liquidität des deutschen Stromgroßhandels reduzieren und die Wettbewerbssituation deutlich verschlechtern.

Der BDEW wird über diese erste Einschätzung hinaus ein detaillierte Auswertung des Sondergutachtens der Monopolkommission vornehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(cl)

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