Veranstaltungen
Datenschutzbeauftragte(r) im Verband
Lehrgang: 11. - 13.06.2012 in Düsseldorf, Hilton Hotel
Wenn in einem Verband mehr als neun Personen* mit personenbezogenen Daten in IT-Systemen arbeiten, ist die Verbandsleitung gesetzlich verpflichtet, eine(n) betriebliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) (bDSB) wirksam zu bestellen, die/der für die Erfüllung der Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Für Verbandsgruppen (verbundene Organisationen wie: Bundes-, Dach-, Landes- und Ortsverbände) kann, unter bestimmten Voraussetzungen, dieselbe Person als bDSB bestellt werden.
Dieser Lehrgang vermittelt das grundsätzliche Rüstzeug und Fachwissen, um die verantwortungsvolle Funktion eines bDSB im Verband übernehmen zu können.
* Ist aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeitern (neun Personen), die mit personenbezogenen Daten umgehen, keine Bestellpflicht gegeben, hat der Vorstand bzw. die Geschäftsführung diese Aufgaben selbst wahrzunehmen.
Teilnehmerkreis:
Neu bestellte Datenschutzbeauftragte oder Personen die übernehmen sollen. Verantwortliche in deren Organisation keine Bestellpflicht (§ 4f Satz 4 BDSG) für einen bDSB gegeben ist und die selbst in die Aufgaben zum Datenschutz einarbeiten.
Anmeldung:
http://verbaende.com/media/pdf/lehrgang_datenschutzbeauftragter_im_verband.pdf
| Veranstalter: | |
| Internet: | www.verbaendeseminare.de |
| E-Mail: | info@verbaendeseminare.de |
| Telefon: | 0228-93 54 93 20 |



Simone Storch



