Digitale Bezahlsysteme wie Girocard, Kreditkarten, PayPal und E-Wallets wie Apple Pay oder Google Wallet gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass Bargeldzahlungen längst nicht mehr überall akzeptiert werden. Zwar besteht eine gesetzliche Annahmepflicht für Bargeld, die aber privatrechtlich im Rahmen der Vertragsfreiheit eingeschränkt werden kann. Dazu bedarf es keiner besonderen Vereinbarung. Der Kunde muss lediglich vor Kauf oder Bestellung (Vertragsabschluss) informiert werden, dass der Verkäufer bzw. Dienstleister keine Barzahlung akzeptiert. Die Ausschlussmöglichkeit von Barzahlungen ist für die christlichen Gewerkschaften allerdings keine Frage der Ausgestaltung der Informationspflicht.
Er fordert daher eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Bargeldzahlungen im Rahmen einer festzulegenden Bargeldquote. Eine privatrechtliche Ausschlussmöglichkeit von Barzahlung hält der CGB für verfassungsrechtlich unzulässig und auch für unvereinbar mit EU-Recht. Nicht nur für das soziale Miteinander ist nach Auffassung des CGB Bargeld als Zahlungsmittel auch weiterhin unverzichtbar. Bargeld bietet Kostentransparenz, erfordert keine technischen Voraussetzungen oder Vertragsbindungen und hinterlässt bei Zahlung keine nachvollziehbaren personenbezogenen Daten.
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