Als Auftraggeber der von der GfK erstellten Offiziellen Deutschen Charts hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) heute Grundsätze vorgestellt, die festlegen, wann Musik, die unter Einsatz von generativer KI produziert wurde, für die Wertung in den Offiziellen Deutschen Charts zugelassen wird. Unabdingbare Voraussetzung ist demnach, dass sie im Wesentlichen menschlich geschaffen ist und die KI allenfalls unterstützend als Werkzeug im Rahmen des kreativen Prozesses genutzt wurde. In diesem Sinn muss nachvollziehbar offengelegt werden, in welcher Form KI an Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign beteiligt war und wer die kreative Verantwortung trägt.
Auch müssen alle verwendeten KI-Dienste „ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig“, d.h. ausschließlich mit Inhalten trainiert worden sein, deren Nutzung durch eine wirksame Lizenz, eine gesetzliche Schranke oder die ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber gedeckt ist. Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Die heute vorgestellten Grundsätze stecken den Rahmen ab, der die künstlerische Nutzung von KI als Werkzeug im Rahmen des menschlichen Kreativprozesses ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Aufnahmen, die mithilfe nicht zugelassener KI-Modelle erstellt wurden oder mit Manipulationen in Verbindung stehen, in den Offiziellen Deutschen Charts nicht berücksichtigt werden. Das Prinzip ist: Menschliche Kreativität bleibt im Fokus, verantwortungsvolle Innovation wird gefördert. Das reflektiert die von einer großen Disruption geprägte Realität, in der wir uns bewegen und die wir als Branche entschlossen weiter gestalten wollen.“
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