Im EU-Recht ist festgelegt, dass gemeinschaftlich erzeugter Strom, beispielsweise innerhalb von Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaften, auch gemeinsam genutzt werden kann. Eine finanzielle Förderung oder Ausnahmen von energiewirtschaftlichen Pflichten im nationalen Recht schreibt das EU-Recht den Mitgliedstaaten jedoch nicht vor. Der deutsche Gesetzgeber ist daher EU-rechtlich aktuell nicht gezwungen, den Rechtsrahmen zu ändern. Will er Energy Sharing fördern, kann er dies aber tun.
Inwiefern Energy Sharing tatsächlich zur Zielerreichung beitragen kann, ist bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt. Dies gilt besonders für die Reduzierung des Netzausbaus. „Daher wäre eine Kosten-Nutzen-Analyse wünschenswert, die Energy Sharing mit alternativen Instrumenten zur Zielerreichung vergleicht“, so David Ritter, Projektleiter am Öko-Institut.
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