Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) sieht die Konsultation zum „Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen nach § 30a HkRNDV (Version 3)“ als Anlass, die zugrunde liegenden Anforderungen an die gekoppelte Lieferung erneut grundsätzlich in Frage zu stellen. Nach Auffassung des Verbandes handelt es sich um eine nationale Zusatzanforderung, die die Nutzung von Grünstrom für die Strompreiskompensation unnötig verkompliziert. Bei gekoppelten Herkunftsnachweisen muss der bezogene Strom mit den dazugehörigen Herkunftsnachweisen verknüpft geliefert werden. Die zeitliche und räumliche Kopplung erschwert Unternehmen dabei den Nachweis der Nutzung von Grünstrom deutlich. Mit den nun vorgesehenen Konkretisierungen werden die bestehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten weiter verfestigt und teilweise zusätzlich verschärft, ohne einen erkennbaren klimapolitischen Mehrwert zu liefern.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass die Anforderungen der gekoppelten Lieferung faktisch nur in Deutschland gelten. Während Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbare Nachweise nicht erbringen müssen, werden deutsche Unternehmen mit zusätzlichen Voraussetzungen konfrontiert, um den Einsatz von Grünstrom im Rahmen der Strompreiskompensation geltend machen zu können. Nach Auffassung des VIK widerspricht die Regelung dem Grundgedanken eines einheitlichen europäischen Strommarktes. Darüber hinaus werden Herkunftsnachweise aus Deutschland gegenüber Herkunftsnachweisen aus dem Ausland benachteiligt. Dies schwächt die Nachfrage nach heimischem Grünstrom und setzt Fehlanreize bei der Beschaffung erneuerbarer Energien.
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