Florian Zühlke, Sprecher GWA Forum Tech & Innovation, ordnet die Auswirkungen auf Agenturen ein

KI-Kennzeichnungspflicht im Marketing: Wo handelt es sich um Deepfakes? Was fällt nicht unter die Kennzeichnung?

Ab 1. August regelt der EU AI Act die KI-Kennzeichnungspflicht für audiovisuelle Inhalte in Werbe- und Marketingmaßnahmen. Florian Zühlke, Sprecher GWA Forum Tech & Innovation und Executive Client Service Director AI bei Jung von Matt Neckar, ordnet im GWA-Interview die Auswirkungen auf Agenturen ein. Zühlke rechnet “am Anfang eher mit einer Überkennzeichnung”. Mittelfristig, so Zühlke, würde “sich das aus meiner Sicht jedoch einpendeln. Mit zunehmender Erfahrung, konkreten Leitlinien und ersten Best – oder auch Worst – Practices wird die Branche ein besseres Gespür dafür entwickeln, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wann nicht”.

Für Agenturen bedeuten die neuen Regelungen vor allem, dass sie KI-generierten Content noch einmal genauer anschauen müssen. Die Fragen dabei sind: Wo handelt es sich um Deepfakes? Was fällt nicht unter die Kennzeichnung? Zum anderen werfen die Regelungen Fragen zur Wirkung von KI-generierten Inhalten auf die Zielgruppen auf: Wie reagieren Menschen auf Marken-Content, wenn offen dran steht, dass er KI-generiert wurde? Dennoch glaubt der Sprecher des GWA Forums Tech & Innovation nicht, dass der EU AI Act den Einsatz von KI grundsätzlich bremsen wird. Dafür seien die Potenziale der Technologie zu groß. Zühlke: “Entscheidend wird vielmehr sein, wie Nutzer:innen – die ja durch die Kennzeichnung auf die generierten Inhalte aufmerksam gemacht werden – reagieren.”


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ki-kennzeichnungspflicht-auswirkungen-auf-agenturen-173774/

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