Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

1. Tarifverhandlung "Fleisch-Mindestlohn" / Kein Ergebnis, aber "ermutigende Zeichen"

(Hamburg) - Die gestrige, erste Tarifverhandlung über einen neuen Branchenmindestlohn für die deutsche Fleischwirtschaft in Münster brachte kein Ergebnis. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeberseite, darunter Vertreter allen führenden Fleischproduzenten in Deutschland, haben vereinbart, die Verhandlungen im Oktober weiterzuführen. Zum Stand der Verhandlungen erklärte Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender:
"Das waren sachliche Verhandlungen und wir haben einige ermutigende Zeichen von Arbeitgeberseite erhalten. Offenbar ist der Wille da, gemeinsam mit der NGG einen Schritt hin zu faireren Löhnen, die künftig und dauerhaft oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen, zu machen." Man habe sich außerdem geeinigt, im Rahmen der Verhandlungen über den neuen Branchenmindestlohn auch über weitere drängende Aspekte der Arbeitsbedingungen, darunter etwa die Arbeitszeit, zu verhandeln.

Hintergrund:
Zur Fleischwirtschaft wird die Schlachtindustrie und die fleischverarbeitende Industrie, aber nicht das Fleischerhandwerk gezählt. In der deutschen Fleischwirtschaft arbeiten rund 165.000 Beschäftigte. Für die Fleischwirtschaft gilt bereits seit Juli 2014 ein deutschlandweiter Branchenmindestlohn, der seitdem in mehreren Stufen erhöht wurde und aktuell bei 8,75 Euro pro Stunde liegt. Der zugrundeliegende Tarifvertrag läuft zum Ende des Jahres aus. Er gilt für alle Beschäftigten der Branche - auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag von Subunternehmen in den deutschen Betrieben arbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Fax: (030) 288849699

(tr)

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