Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA)

ADKA begrüßt die Entscheidung des BVG zur Krankenhausversorgung / Große Distanzen weiterhin unzulässig

(Berlin) - "Ein guter Tag für die deutschen Krankenhauspatienten!" so meint Klaus Tönne, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V.

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des OVG Münster vom Mai 2011 kassiert, nach der eine Versorgung eines Krankenhauses im Raum Bremen durch eine Krankenhausapotheke in Ahlen über eine Distanz von über 200 km zulässig sein sollte. Diese Entscheidung des OVG Münster hatte Empörung bei den Apothekerkammern, den Aufsichtsbehörden und den Verbänden ausgelöst. Der betroffene Landkreis hatte deshalb Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt.

"Die heutige Entscheidung bestätigt die Intention des Apothekengesetzes im § 14, die Versorgung von Klinikpatienten orts- und zeitnah mit intensiver direkter Beratung durch den Klinikapotheker vorzunehmen. Wir sind froh, dass ein Rückfall in die Versand-Belieferung der 70er Jahre nun verhindert worden ist." freut sich Markus Müller, Vizepräsident der ADKA aus Berlin, "Damit wird die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern einmal mehr bestätigt!". Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte unlängst rechtskräftig einen Versorgungsvertrag abgelehnt, der sogar über mehr als 500 km gehen sollte.

Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.900 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) Klaus Tönne, Geschäftsführer Alt Moabit 96, 10559 Berlin Telefon: (030) 39808752, Telefax: (030) 39808753

(cl)

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