Pressemitteilung | ASB - Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. - Bundesgeschäftsstelle Köln

ASB zum Bundesteilhabegesetz: Chance nicht vergeben

(Köln) - Einen Tag bevor das Bundesteilhabegesetz in 1. Lesung in den Bundestag geht, fordert der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) die Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes einzusetzen. "Das Bundesteilhabegesetz könnte eine riesige Chance für Menschen mit Behinderung auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft sein. Wir sollten sie nicht durch eine halbherzige Reform vergeben", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch.

Vor allem in der Schnittstelle zur Pflege sieht Ulrich Bauch noch Nachbesserungsbedarf und beruft sich dabei auf das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Schütte, das der ASB in Auftrag gegeben hat. "Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfe- oder Pflegebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten", gibt Ulrich Bauch zu bedenken. "Sie können aus Kostengründen dazu gezwungen werden, ihr häusliches Umfeld zu verlassen und in ein Wohn- bzw. Pflegeheim zu ziehen."

Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung muss außerdem auch für behinderte Menschen mit einem hohen Hilfebedarf unabhängig von der Wohnform gewahrt bleiben, fordert der ASB. Die Zusammenführung von Assistenzleistungen sollte nicht ohne die Zustimmung der Bewohner erfolgen. "Das im Bundesteilhabegesetz vorgesehene Pooling verstößt ganz klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine unabhängige Lebensführung und einen Schutz der privaten Lebenssphäre gewährt", so Ulrich Bauch.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Bundesverband Pressestelle Sülzburgstr. 140, 50937 Köln Telefon: (0221) 47605-0, Fax: (0221) 47605-288

(dw)

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