Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Akkreditierung: Presseausweis muss genügen

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass der Presseausweis des DJV und fünf weiterer Medienorganisationen als Grundlage für die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten ausreichen muss. Hintergrund ist der anhaltende Streit um die Akkreditierung von Bloggern mit Presseausweis für den Deutschen Bundestag. Den von DJV, dju, BDZV, VDZ, VDS und Freelens ausgestellten Presseausweis erhalten nur hauptberuflich tätige Journalisten, die den Nachweis erbringen, dass sie von ihrer journalistischen Arbeit den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten. In welchen Medien sie veröffentlichen, ist dabei ohne Bedeutung.

"Für eine Unterscheidung zwischen Blogs und anderen Medien, wie der Bundestag sie offenbar vornimmt, gibt es keine nachvollziehbare Begründung", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er forderte das Parlament deshalb auf, seine Akkreditierungspraxis umgehend zu überarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(cl)

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