Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Angehörige bei der Hilfe zur Pflege entlasten

(Berlin) - Mit dem Vorhaben, die Unterhaltsheranziehung bei der
Sozialhilfe zu vereinheitlichen, entlastet die Bundesregierung die Angehörigen von Pflegebedürftigen und die Eltern erwachsener behinderter Kinder, begrüßt der Deutsche Caritasverband (DCV) den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, der heute vom Bundesarbeitsminister ins Kabinett eingebracht wird.

Kinder und Partner pflegebedürftiger Menschen sind nach geltendem Recht
verpflichtet, für den Unterhalt der pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen, wenn die Kosten für das Pflegeheim dazu führen, dass Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Anspruch genommen werden muss. Künftig soll auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden.

Damit kann den Pflegebedürftigen die verbreitete Angst genommen werden, eine Entscheidung für eine stationäre Pflege könne die finanzielle Situation der ganzen Familie nachhaltig belasten. Die ohnehin nicht einfache Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung kann nun von der Familie so getroffen werden, dass allein zählt, was für den Pflegebedürftigen gesundheitlich und menschlich angezeigt ist. Vereinsamung in den eigenen vier Wänden und pflegerische Unterversorgung kann, so ist zu hoffen, mit dem Gesetz weitgehend vermieden werden.

Die neue Regelung, die nach Schätzungen des Ministeriums für 275 000 Familien
zu Entlastungen führen wird, war im Koalitionsvertrag verabredet worden. Für die mit ihr verbundenen Belastungen der Kommunen, die zukünftig statt der entlasteten Familien eintreten, müsse zeitnah eine Lösung gefunden werden, so der Deutsche Caritasverband. Der DCV setzt sich mit Nachdruck für eine Reform der Pflegeversicherung ein, die das Kostenrisiko langdauernder stationärer Pflege deutlich umfassender als bisher absichern müsse.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt im Angehörigen-Entlastungsgesetz neben den Verbesserungen bei der Unterhaltsheranziehung auch die Einführung eines Budgets für Ausbildung, die geplanten Regelungen zum Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Berufsbildungsbereich und im Eingangsverfahren der
Werkstätten für Menschen mit Behinderung ebenso wie die Klarstellungen zum
Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro Claudia Beck, Pressesprecherin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(sy)

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