Pressemitteilung |

Anreizregulierung Strom/Gas: Verordnung des BMWi eine gute Basis

(Essen) - Strom- und Gasnetzbetreiber müssen sich zukünftig einem simulierten Wettbewerb mit dem Besten und nicht mit einem Gruppendurchschnitt als Maßstab stellen. Der Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für eine Anreizregulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber setzt hiermit und mit anderen Elementen die gute Konzeption der Bundesnetzagentur weitestgehend in die Tat um. Die Verordnung stellt damit auch sinkende Belastungen für die Strom- und Gaskunden in Aussicht, so der VIK, der Zusammenschluss von industriellen und gewerblichen Energiekunden in Deutschland.

Positiv am Verordnungsentwurf sind aus VIK-Sicht außerdem folgende Elemente:

- Der Zeitraum zur Zielerreichung ist mit insgesamt 8 Jahren kürzer als von den Versorgern verlangt, darf aber auf keinen Fall länger werden.

- Im simulierten Wettbewerb wird der Netzbetreiberbranche mit jährlich 1,5 Prozent eine allgemeine Produktivitätssteigerung vorgegeben. Mit 1,5 Prozent bewegt sich das BMWi am unteren Rand, besser wären 2 Prozent und mehr.

„Licht und Schatten liegen beieinander. Das Wirtschaftsministerium zielt mit dem nun vorliegenden Entwurf in die richtige Richtung. Es gibt im Regulierungsvorschlag zum Vorteil der Netzbetreiber allerdings noch erhebliche „Sicherheits­elemente“, die den erstrebten Wettbewerbs­druck auf die Strom- und Gasnetze deutlich abschwächen könnten. Hier sollte das BMWi die Schraube noch anziehen“, so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.

Positiv sieht der VIK, dass beim Effizienzvergleich bewusst zwei Methoden eingeführt werden sollen, um nicht zu methodisch bedingten Fehlschlüssen zu kommen. Der VIK kritisiert allerdings, dass anschließend systemwidrig doch nur die Methode mit dem für den Netzbetreiber jeweils günstigsten Ergebnis gewählt wird (Best-Abrechnung). Der Verordnungsentwurf bietet außerdem individuelle, erleichternde Härtefall­regelungen für Netzbetreiber. Ein pauschaler Investitionsfaktor als Aufschlag auf die Erlös­obergrenze wird den Netzbetreibern zudem ungerechtfertigt zusätzliche Mittel zulasten der Netzkunden gewähren. Bei normalen Investitionszyklen sind diese Beträge in den Kosten bereits enthalten, würden also doppelt „vergütet“.

Abweichend vom Verordnungsentwurf hält der VIK eine Qualitätsregulierung gleich von Beginn an für notwendig und bis 2009 konzeptionell für realisierbar. Denn ein angemessenes Maß an Versorgungssicherheit der Netze ist ein wichtiger Standortfaktor für die Industrie in Deutschland. Ein anfänglicher Verzicht darauf wäre ein falsches Signal!

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

(el)

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