Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Auskunftsanspruch der Medien endlich gesetzlich festschreiben!

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Große Koalition auf, die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Bundes- behörden endlich gesetzlich zu regeln. Unterstützt wird der DJV dabei von den Bundestagsfraktionen der SPD, der FDP, der Linken und der Grünen. Das ergab eine Umfrage von Deutschlands größter Journalistenorganisation unter den Fraktionen des Deutschen Bundestags.
Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD äußerten sich nicht.
"Recherchierende Journalisten benötigen einen gesetzlichen Rahmen für ihre Arbeit, wie es ihn auf Landesebene längst gibt", stellt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall klar. Anlass ist die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Meinung eines für die Nachrichtendienste zuständigen leitenden Beamten, wonach entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Presseaus-kunftsrecht obsolet sei.

Auf Befremden stößt beim DJV die in einem Handbuch zu den Nachrichtendiensten begründete Auffassung, die "Gate-Keeper-Funktion herkömmlicher Presse" verliere mit der Vernetzung auf individueller Ebene ihre Berechtigung. Schon deswegen könne ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nicht bejaht werden. Ein erweiterter Informationsanspruch der Presse werde der individuell vernetzten Wirklichkeit nicht mehr gerecht. Es reiche vielmehr aus, wenn auch für die Medien der Zugang zu behördlichen Informationen durch die allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze gewährleistet werde.

Überall: "Der Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Aus- kunftsrechts der Medien müssen auch Taten folgen. Die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Rechtsposition ist mit dem Bekenntnis der Koalition zur Presse- und Medienfreiheit nicht vereinbar."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(rs)

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