Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Autofahrer jetzt mit direktem Draht zum Anwalt

(Berlin) - Am 3. September 2001 startet die Deutsche Anwaltauskunft unter dem Motto "Verkehrsanwälte - wir geben Autofahrern Recht" einen neuen Service im Bereich des Verkehrsrechts. Künftig haben Autofahrer nicht nur die Möglichkeit, sich passende Anwälte in der Nähe benennen zu lassen, sondern sie können sich direkt mit einem im Verkehrsrecht tätigen Anwalt in der Nähe verbinden lassen. Der Service ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 kostenlos, es entstehen bis zur Weiterleitung lediglich die Telefonkosten in Höhe von 24 Pf. pro Minute. Das Gespräch mit dem Anwalt ist für den Anrufer gänzlich kostenfrei. Ebenfalls am Wohnort des Anrufers benennt die Deutsche Anwaltauskunft auch den unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dem Betreiber der Deutschen Anwaltauskunft, wird die Durchsetzung der Rechte, beispielsweise eines Unfallopfers, damit erheblich erleichtert.

"Wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadenfall viel bessere Karten. Das wissen nur nicht alle Autofahrer", so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Das immer komplexere Verkehrsrecht erfordere unabhängige Experten, um Unfallopfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wer gleich einen Anwalt einschalte, könne als Geschädigter klassische Fehler vermeiden: "Aus Unkenntnis wird oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall, verzichtet." Aber nicht nur beim Verkehrsunfall könne die unabhängige Beratung entscheidende Vorteile bringen. Dies gelte ebenso für den Gebrauchtwagenkauf, im Führerscheinrecht, bei Werkstattärger, bei Knöllchen etc.

Bei der direkten Verbindung zum Anwalt wird auf die über 5.000 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV zurück gegriffen. Bei den unabhängigen Kfz-Sachverständigen handelt es sich um die der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Hierzu Dr. Henner Hörl, Geschäftsführer der GTÜ: "Gerade bei einem Verkehrsunfall sollte man sich nicht auf die gegnerische Versicherung verlassen. Gefragt sind hier qualifizierte, unabhängige Sachverständige, deren beweiskräftige Gutachten ggf. auch einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht standhalten."

Der Service startet bundesweit. Zunächst wird ab dem 3. September in Hannover eine Werbekampagne gestartet, die das gesamte Tätigkeitsfeld der im Verkehrsrecht tätigen Anwälte zeigt. Nach einer dreimonatigen Testphase will die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV auch bundesweit an die Öffentlichkeit gehen.

Die Deutsche Anwaltauskunft des DAV ist der größte Anwaltsuchdienst in der Bundesrepublik. Monatlich finden rund 5.500 Bürgerinnen und Bürger ihren Anwalt über die Deutsche Anwaltauskunft. Im Internet werden unter www.anwaltauskunft.de monatlich rund 40.000 Seiten abgerufen. Für die Kampagne "Verkehrsanwälte - Wir geben Autofahrern Recht" ist die Deutsche Anwaltauskunft eine Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH eingegangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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