Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD gegen 0,1 Promillegrenze für Fahranfänger / Gesetzentwurf setzt falsches Signal für junge Fahrer

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch gegenüber, für Fahranfänger eine 0,1 Promillegrenze - das bedeutet ein Alkoholverbot für Fahranfänger mit einer Geringfügigkeitsgrenze von 0,1 Promille - einzuführen.

Eine Herabsetzung der Promillegrenze für Fahranfänger lässt den Umkehrschluss zu, dass erfahrene Fahrer auch mit Alkohol sicher fahren können. Dies aber ist falsch. Aus diesem Grund ist der AvD gegen die geplante Regelung, was aber im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass der AvD Alkohol und Drogen am Steuer befürwortet.

Unbestritten sind Alkohol und Drogen am Steuer eine maßgebliche Ursache von Verkehrsunfällen. Der AvD vertritt deshalb die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken". Hier ist Aufklärungsarbeit wichtig, damit zum Beispiel bereits vor dem Trinken von Alkohol entschieden wird, wer als Fahrer nüchtern bleibt.

Alkohol und Drogen beeinflussen die Wahrnehmung der Fahrer unabhängig davon, wie erfahren sie sind. Wer in einen Unfall verwickelt wird und Alkohol getrunken hat, muss sich bereits heute auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte - wie auch bei Drogeneinfluss - zumindest eine Mitschuld anrechnen lassen. Der AvD befürwortet deshalb auch die Blutprobe zum Nachweis von Rauschmitteln aller Art.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789

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