Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

BDB und BVI stellen gemeinsames Konzept zur ergänzenden Altersvorsorge vor

(Frankfurt am Main) - Gemeinsam haben sich der Bundesverband Deutscher Banken und der BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. zu den Vorschlägen der Bundesregierung für eine „Rentenreform 2000“ geäußert. Diese Vorschläge seien grundsätzlich positiv zu bewerten. Im Interesse einer Steigerung der Effizienz des deutschen Alterssicherungssystems bestehe darüber hinaus aber die dringende Notwendigkeit zu weiteren inhaltlichen Verbesserungen und Ergänzungen des bisher vorgelegten Konzepts. Vor diesem Hintergrund stellten die Verbände nun ein Konzept zum Ausbau der Altersvorsorge in zehn Punkten vor, das auch vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) sowie vom Zentralverband des deutschen Handwerks mitgetragen wird.

Dieses geht davon aus, dass ein gerechter Generationenvertrag allen Bürgern den Aufbau der notwendigen Altersvorsorge ermöglichen sollte. Insbesondere im Interesse der Bezieher niedriger Einkommen müsse der Aufbau einer notwendigen Kapitalvorsorge gleichberechtigt sowohl über den Ausbau der privaten Vorsorge als auch der betrieblichen Altersversorgung möglich sein. Für beide Systeme müßten geeignete Anlageinstrumente im Rahmen der staatlichen Förderungsmaßnahmen zur Deckung der Versorgungslücke frei wählbar sein.

Bei der privaten Altersvorsorge sei ein Programm von Instrumenten und Produkten zu schaffen, das für alle Bürger eine bedarfsgerechte Vorsorge ermöglicht. Wesentlich für die Qualifikation als Vorsorgeprodukt sei dabei die Bindung der Verfügung an den Eintritt des Versorgungsfalls, d.h. das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Ein zweites wesentliches Kriterium sei die materielle Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Diese Sicherheit könne durch eine explizite Garantie von einem qualifizierten Unternehmen dargestellt werden. Auf die explizite formelle Absicherung des Kapitalrisikos könne – nach Auffassung der beiden Verbände - dann verzichtet werden, wenn gewährleistet sei, dass die gewählten Vorsorgeprodukte und deren Anbieter einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen und bei der Anlage des Vorsorgekapitals die international üblichen Vorsichtsprinzipien wie z.B. das Prinzip der Risikostreuung strikt beachtet werden. Insbesondere für Niedrigeinkommensbezieher sollte darüber hinaus – so BDB und BVI - eine klar definierte Aufstellung von zulässigen Altersvorsorge-Instrumenten vorgesehen werden, die neben der privaten Altersrentenversicherung und der AS-Investmentrente auch kapitalverzehrorientierte Investment-/Sparpläne enthalten sollte. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass bei der Investmentrente und dem Annuitätsplan im Gegensatz zur privaten Altersrentenversicherung das angesparte Kapital bei vorzeitigem Tod vererbt werden kann. Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos könne durch Abschluss einer Rentenversicherung, die Vereinbarung einer Investmentrente (z.B. AS-Investmentrente) oder durch Umwandlung des Kapitals in einen aktuarisch bewerteten Annuitätenplan erfolgen.

Bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung gehe es darum, die Stagnation in diesem Bereich zu überwinden und die Attraktivität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zu steigern. Dazu gehören nach Auffassung der beiden Verbände eine Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen im Bereich der traditionellen Leistungszusagensysteme und die Zulassung von reinen Beitragszusagen, in deren Rahmen auf Unverfallbarkeitsfristen ganz oder weitgehend verzichtet werden kann. Durch Erweiterung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) sollten Pensionsfonds im Rahmen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) eingeführt werden, die sowohl Leistungs- als auch reine Beitragszusagen ermöglichen. Durch die Einführung der vorgeschlagenen Durchführungswege können Unternehmen von Kosten und Risiken entlastet werden. Für die Beschäftigten werde zugleich ein effizienter Weg zur kapitalgedeckten Altersversorgung eröffnet. Auf diese Art und Weise werde sowohl den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen als auch den Interessen der Beschäftigten in stärkerem Maße entsprochen als im traditionellen System der betrieblichen Altersversorgung.

Darüber hinaus sei die langfristige Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital wünschenswert. Bei einer Einführung von Mitarbeiterkonten könnten diese z.B. auch mit Aktien des Arbeitgeberunternehmens unterlegt werden. Bei reinen Beitragszusagen könne diese „vierte Säule der Altersvorsorge“ auch mit den anderen beiden kapitalgedeckten Säulen verknüpft bzw. in diese eingebunden werden. Auch die bei verschiedenen Großunternehmen eingeführten Zeitkontenmodelle und andere neue tarifpolitische Ansätze zeigten in diese Richtung.

Ein derartiger Ausbau der betrieblichen und privaten Alterssicherung biete eine gute Basis für eine Verbindung der zweiten mit der dritten Säule. Für die kapitalgedeckte Zusatzversorgung sollte eine Vorsorgepauschale in Höhe von mindestens fünf Pro-zent der Beitragsbemessungsgrenze eingeführt werden. Darüber hinaus sollte jeder zur Steuer veranlagte Bürger das Recht haben, den ihm zustehenden Freibetrag für Kapitalerträge zusätzlich zur Erhöhung der Vorsorgepauschale zu verwenden. Zusätzlich müssten Arbeitnehmer die vermögens-wirksamen Leistungen für Beteiligungen am Produktivvermögen in Höhe von DM 800,-ebenfalls zu diesem Zweck verwenden dürfen. Insgesamt käme man dann auf eine entsprechende Altersvorsorgepauschale von insgesamt bis rund DM 9.000,-. Im übrigen sollten nach Auffassung von BdB und BVI alle im Rahmen der Altersvorsorgepauschale aufgebrachten Beiträge der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. (BVI), Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt, Telefon: 069/1540900, Telefax: 069/5971406

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