Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE-Zertifikat stabilisiert haushaltsnahe Verpackungsentsorgung / Verband weist auf Ungereimtheiten bei Branchenlösungen hin

(Berlin) - Entsprechend der Regelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind die Inverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet, beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dem DIHK kommt die Aufgabe zu, diese Mengenmeldungen mit den Mengenangaben der dualen Systembetreiber zu vergleichen und auf mögliche Missstände hinzuweisen. Der DIHK ist dieser Verpflichtung mit der Veröffentlichung der Mengenangaben für das zurückliegende Jahr 2011 nachgekommen. Der DIHK kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verkaufsverpackungen weiter stabilisiert hat.

Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. konnte der DIHK nur deshalb zu dieser positiven Schlussfolgerung kommen, weil das vom Verband initiierte "Zertifikat zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme" einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung der gemeldeten Mengen geleistet hat. Der BDE kann sich dem positiven Fazit des DIHK jedoch nicht uneingeschränkt anschließen.

Nicht nachvollziehbar ist nach Auffassung des BDE die Zunahme des Anteils der sogenannten Branchenlösungen. Das trifft speziell auf die Bereiche Glas und PPK (Papier/Pappe/Karton) zu. Neben der seit langem eingeführten Altglaserfassung in unmittelbarer Nähe des privaten Endverbrauchers (Glascontainer) gibt es so gut wie keine alternativen Erfassungssysteme. Dazu kommt, dass Branchenlösungen im Bereich der Getränkeverpackungen von den Bundesländern nicht zugelassen sind. Darüber hinaus scheint es unrealistisch zu sein, dass nahezu jede vierte Verpackung aus dem PPK-Bereich angeblich nicht beim privaten Endverbraucher angefallen sein soll.

Eigentlich käme dem Vollzug der Länder die Aufgabe zu, diese Missstände aufzudecken und zu unterbinden. Bedauerlicherweise ist der Vollzug ganz offensichtlich nicht in der Lage, diese problematischen Punkte ausreichend zu prüfen und zu unterbinden. Deshalb kann nur bei Unternehmen mit dem BDE-Zertifikat davon ausgegangen werden, dass neben der stringenten Überwachung der Eigenrücknahme auch im Bereich der Branchenlösungen ein einheitlicher und im Sinne des Gesetzes ausgestalteter Standard im Rahmen der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers angewendet wird.

BDE-Sprecher Karsten Hintzmann: "Die DIHK-Zahlen sind ein klares Indiz für die zentrale Bedeutung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers und der damit verbundenen Prüfungsgegenstände. Nur durch einen einheitlichen Wirtschaftsprüfer für alle Dualen Systeme wird eine nachhaltige Absicherung der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung möglich."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(cl)

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