Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW begrüßt Entschließung des Bundesrates zu KWK-Anlagen: Bundesregierung muss Rechtsicherheit und Entlastung für KWK-Anlagen schaffen / BDEW fordert zudem Nachbesserungen im KWK-G und bei Ausschreibungen

(Berlin) - "Der Bundesrat fordert völlig zu Recht eine zügige europarechtskonforme Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um eine drohende Unwirtschaftlichkeit zahlreicher hocheffizienter KWK-Anlagen zu verhindern", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zum heutigen Beschluss der Bundesländer zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, mit der Europäischen Kommission zügig eine Einigung zu finden, damit eine EEG-Umlageermäßigung für selbstverbrauchten Strom auch weiterhin für diejenigen KWK-Anlagen gewährt werden kann, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind.

"Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass eine Anschlussregelung für die EEG-Ermäßigung gefunden wird, entstehen für die Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen enorme Mehrbelastungen. Gerade in kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern und Kläranlagen macht es einen enormen Unterschied, ob sie 2,72 Cent oder 6,79 Cent je Kilowattstunde für ihren Strom bezahlen. Für ein Stadtwerk können dadurch jährlich Mehrkosten von zwei bis drei Millionen Euro entstehen. Das ist nicht vertretbar. Zumal es ein klimapolitischer Irrweg ist, gerade diese hocheffiziente, umweltfreundliche Technologie zu bestrafen", so Kapferer. Allein 2016 konnten durch den Einsatz von KWK-Anlagen mit einer Stromerzeugung von 110 Terawattstunden über 51 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Der BDEW fordert die nächste Bundesregierung darüber hinaus auf, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen insgesamt zu verbessern: Angesichts der langen Planungszeiträume für größere Anlagen sollte das KWK-Gesetz bis 2030 verlängert werden. Da für innovative KWK-Systeme höhere Zuschläge als für "normale" KWK-Anlagen vorgesehen sind, sollte zudem das Finanzvolumen von derzeit 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Darüber hinaus haben die Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 gezeigt, dass das Auktionsvolumen deutlich angehoben werden muss. Der BDEW hält eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig.

Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen (über 10 kW), die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind und dem Eigenverbrauch dienen, die volle EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten KWK-Strom zahlen. Zuvor galt für sie ein reduzierter Satz von 40 Prozent der EEG-Umlage. Eine Anschlussregelung zur beihilferechtlichen EU-Genehmigung dieser EEG-Umlagereduktion wurde den Unternehmen angekündigt. Die Verhandlungen zur Neugenehmigung der EEG-Umlageermäßigung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission sind angelaufen. Sie sollten unter Hochdruck zu einem Ergebnis geführt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Manuela Wolter, Stellv. Pressesprecherin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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