Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern im Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission recht gegeben. Laut dem Urteil hat der deutsche Gesetzgeber die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde zu stark beschränkt.

Die Behörde muss für die Zukunft einen größeren Entscheidungsspielraum in der Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Regulierung der Strom- und Gasnetze erhalten. Trotz der festgestellten Verstöße des nationalen Rechts gegen Europarecht bleiben die Verordnungen sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur vorerst gültig und sind von den Behörden und Gerichten weiter anzuwenden. Zum Urteil des EuGH erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Das Urteil des EuGH erfordert die Neuordnung der Kompetenzen in der Energieregulierung. Die inhaltlichen Regulierungsvorgaben und bisherigen Maßnahmen der Regulierungsbehörden sind nicht Gegenstand des Verfahrens und standen zu keinem Zeitpunkt in der Kritik.

Welche langfristigen Folgen die Entscheidung für die Energiewirtschaft haben wird, ist noch offen. Dies hängt auch davon ab, wie der durch das Urteil entstandene Gestaltungsspielraum von Behörden und Politik in den kommenden Monaten genutzt wird.

Klar ist: Die Regulierungsbehörden erhalten in Zukunft eine größere Verantwortung. In ihren Entscheidungen müssen sie den durch die Energiewende steigenden Anforderungen an die Netzinfrastrukturen Rechnung tragen. Die hierfür notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber ist langfristig sicherzustellen. Die politischen Grundentscheidungen muss dabei weiter der Gesetzgeber treffen können. Das behördliche Handeln hat sich in seiner Zielsetzung an den Grundentscheidungen für eine erfolgreiche und konsequente Energiewende auszurichten. Der EuGH stellt zudem klar, dass Maßnahmen für eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regulierungsbehörde getroffen werden können.

Die Netzbetreiber benötigen auch in einem System größerer administrativer Entscheidungsspielräume der Regulierungsbehörde ein hohes Maß an Investitionssicherheit. Hierfür grundlegend sind eine weitreichende Transparenz regulierungsbehördlicher Entscheidungen sowie ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Planbarkeit, das heute durch die Verordnungen gewährleistet wird.

Dass in einem System weitgehender Unabhängigkeit einer Behörde zwingend ein umfassender gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden muss, steht außer Frage. Gerichtlich nicht überprüfbare behördliche Entscheidungsspielräume fordert auch das EU-Recht nicht. Die Beschränkung gerichtlicher Kontrolldichte unterliegt vielmehr verfassungsrechtlich engen Grenzen."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Julia Löffelholz, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sf)

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