Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum heute (13. Januar 2009) verabschiedeten neuen Pestizid-Recht: Wichtiger Erfolg für Trinkwasserschutz in Europa / Besonders schädliche Pestizide in Europa künftig verboten / Meilenstein für den Ressourcenschutz in Europa

(Berlin) - "Mit der heutigen (13. Januar 2009) Entscheidung des Europäischen Parlaments dürfen zukünftig für Umwelt und Verbraucher besonders schädliche Pestizide in Europa nicht mehr zugelassen werden. Das ist ein Meilenstein für den europäischen Ressourcenschutz", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasserwirtschaft des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, zur heutigen (13. Januar 2009) Verabschiedung des EU-Pestizidpaketes durch das Europäische Parlament. Das Paket besteht aus einer neuen EU-Richtlinie und einer europäischen Verordnung, mit denen EU-weit einheitliche Zulassungsregelungen für Pflanzenschutzmittel und die Verringerung des Risikos bei deren Einsatz verbunden sind.

"Erstmals gibt es nun einen europäischen Rechtsrahmen für den Einsatz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln", so Weyand. Für die deutsche Wasserwirtschaft habe das neue Pestizidrecht höchste Priorität. Im Mittelpunkt stehe für die Wasserversorger der Schutz der Wasserressourcen.

Dies sei von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

"Mit strengen Zulassungskriterien sorgt der europäische Gesetzgeber nun dafür, dass die Umwelt geschont wird und die Aufbereitungskosten minimiert werden", führte Weyand weiter aus. Die deutsche Wasserwirtschaft habe sich in Brüssel für die Beibehaltung der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels eingesetzt.

"Es gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Reparatur", so Weyand.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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