Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Verabschiedung des KWK-Gesetzes: Bundesrat sendet positives Signal für Energiewende / Gesetzesnovelle ist enorm wichtig für die Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland / Auch Fernwärme wird richtigerweise besser gestellt

(Berlin) - \"Der Bundesrat hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein positives Signal für die Energiewende in Deutschland gesendet und den Weg für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Technologie in Deutschland geebnet.\" Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Verabschiedung der Novelle des KWK-Gesetzes durch den Bundesrat. Der Deutsche Bundestag hatte bereits vor wenigen Wochen der Novelle zugestimmt.

Beschlossen wurde unter anderem die Anhebung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für alle modernisierten oder neu errichteten Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen. Dies war im ersten Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2011 zunächst nicht vorgesehen. Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar 2013 der Zuschlag für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, um weitere 0,3 Cent/kWh erhöht werden. Berücksichtigt wurden auch Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kW (Mikro-KWK-Anlagen). Für diese kann eine pauschale Auszahlung des gesamten Förderbetrags in Anspruch genommen werden.

\"Damit ist die Länderkammer weitestgehend auf die Forderungen der Energiewirtschaft eingegangen. Die Branche ist dringend auf Impulse in diesem Bereich angewiesen, um das von der Bundesregierung angestrebte Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der Erzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern, erreichen zu können\", sagte Müller. Positiv sei außerdem die neu eingeführte Förderung von Wärmespeichern, so Müller. Dies führe zu einer weiteren Flexibilisierung der KWK und erleichtere auf diese Weise die Integration der Erneuerbaren Energien. Auch im Bereich der Fernwärme hat der Bundesrat wichtige Weichen gestellt. So wird eine Pauschalregelung für die Förderung von Wärmenetzen mit einem Durchmesser bis einschließlich 100 Millimeter eingeführt. Außerdem sollen in Zukunft Kältenetze genauso wie Wärmenetze gefördert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(cl)

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