Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur beihilferechtlichen Einigung beim KWK-Gesetz

(Berlin) - Die EU-Kommission wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016 mit der Maßgabe einer späteren Einführung von Ausschreibungen beihilferechtlich genehmigen. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium heute bekannt gegeben. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Dies ist ein lange überfälliger Schritt. Seit über einem Jahr gibt es keine sicheren Rahmenbedingungen für Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen, ein wirtschaftlicher Betrieb bestehender KWK-Anlagen ist angesichts der aktuellen Börsenstrompreise kaum noch möglich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) muss jetzt so schnell wie möglich die Förderbescheide auf Grundlage des KWKG 2016 ausstellen. Es darf keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Das von der EU-Kommission vorgegebene Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen einem und 50 Megawatt (MW) muss nun gut vorbereitet und dann in einem zweiten Schritt im KWK-Gesetz geregelt werden.

Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit, damit sie in KWK-Projekte investieren können. Je länger Investitionsentscheidungen aufgeschoben werden müssen, desto schwieriger wird es, die Ziele zu erreichen, die die Bundesregierung beim KWK-Ausbau erreichen will. Bereits im Jahr 2015 gab es wegen der laufenden KWK-G-Novelle eine erhebliche Verunsicherung in der Branche, die Zahl der neu zugelassenen Anlagen ging deutlich zurück.

Die Bundesregierung will den KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung bis 2020 auf 110 TWh steigern. Damit ließen sich nach BDEW-Berechnungen rund sieben Mio. Tonnen CO2 einsparen. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass das KWKG kurzfristig zur Anwendung kommt und praxisgerechte Regelungen hinsichtlich der einzuführenden Ausschreibung erarbeitet werden. Hier bietet der BDEW seine Expertise zur Unterstützung an."

Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2016 ist das überarbeitete Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit seinen an die veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt angepassten Konditionen in Kraft. Allerdings durfte das Gesetz in der Praxis nicht angewendet werden, weil bislang die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission fehlte. Daher konnten weder bestehende KWK-Anlagen die neu ins Gesetz aufgenommene Bestandssicherung noch neue Anlagen die vorgesehene Neuanlagenförderung in Anspruch nehmen. Bereits im Jahr 2015 herrschte wegen der laufenden KWKG-Novelle eine erhebliche Verunsicherung in der Branche. Wurden laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Jahr 2014 noch Zulassungen für neue KWK-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.685 MW erteilt, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 507 MW.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(dw)

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