Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI hält am Facharzt für Innere Medizin fest

(Wiesbaden) - Überall in Europa gibt es den Facharzt für Innere Medizin, nur nicht mehr in allen deutschen Bundesländern. Aus Sicht des Präsidenten des Berufsverbands der Deutschen Internisten BDI e.V., Dr. Wolfgang Wesiack, ist der Facharzt für Innere Medizin unverzichtbar in der Behandlung von Patienten mit internistischen Erkrankungen im Krankenhaus.

Aus diesem Grunde unterstützt der BDI die Ankündigung der Bundesärztekammer, aufgrund einer Beanstandung der EU-Kommission den Facharzt für Innere Medizin auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Münster (wieder) einzuführen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Auf dieses Risiko hatte der BDI in der Vergangenheit bereits mehrfach hingewiesen.

Auf den Deutschen Ärztetagen in Rostock 2002 und Köln 2003 war es zu der vom BDI nicht gewünschten Verschmelzung von Innere und Allgemeinmedizin gekommen. Dabei wurde trotz ernsten Bedenken der Facharzt für Innere Medizin mit eigener Facharztprüfung abgeschafft.

Bei der Umsetzung der geänderten Muster-Weiterbildungsordnung in den verschiedenen Landesärztekammern zeigten sich erhebliche Probleme. Fünf Landesärztekammern haben den Facharzt für Innere Medizin in unterschiedlicher Form behalten. Damit ist es zu einer inakzeptablen Zersplitterung der internistischen Weiterbildung gekommen.

Das hat inzwischen auch die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Der Facharzt für Innere Medizin ist in Brüssel notifiziert. Die EU-Kommission sorgt sich um die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen und der damit zusammenhängenden Migrationsfähigkeit der Internisten in Europa und warnt vor einer Ausländerdiskriminierung. Im Einklang mit EU-Recht müssten Fachärzte für Innere Medizin jedoch „unabhängig von dem Ausbildungsangebot weiterhin in allen Bundesländern tätig sein können“, stellt sie in einem Brief an die Bundesregierung klar.

Ein entsprechender Antrag soll von der Bundesärztekammer beim Ärztetag eingebracht werden. Wesiack betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, alte Streitigkeiten mit dem Deutschen Hausärzteverband in dieser Frage wieder aufleben zu lassen. Ihm gehe es um die Einheit der Inneren Medizin. Eine Änderung der Rostocker und Kölner Beschlüsse bezüglich der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeine Medizin ist nicht beabsichtigt.

Der Facharzt für Innere Medizin, der internistische Generalist, ist weder durch den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin noch durch den internistischen Subspezialisten zu ersetzen. Darin sind sich der Berufsverband Deutscher Internisten und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) einig.

Auf dem Deutschen Ärztetag im Mai in Münster setzt der BDI auf eine „Koalition der Vernunft“ statt auf Konfrontation.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Pressestelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(el)

NEWS TEILEN: