Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zu den neuen Exportbestimmungen für Dual-use Güter: Die Umsetzbarkeit in den Unternehmen steht an erster Stelle

(Berlin) - Die deutsche Industrie begrüßt, dass Teile der bisherigen deutschen Kontrollpraxis für Dual-use-Güter in der EU vereinheitlicht und damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Exportwirtschaft abgebaut werden. "Auch die neue EU-Dual-use-Verordnung bleibt deutlich hinter dem Ziel einer weitgehenden Harmonisierung zurück", so Ludolf von Wartenberg,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), anlässlich des Inkrafttretens der novellierten Verordnung und der Außenwirtschaftsverordnung am Donnerstag. Die deutsche Industrie erkenne Sinn und Zweck der Exportkontrolle von Dual-use-Gütern uneingeschränkt an. Der Staat habe ein legitimes Kontrollinteresse, das auch im Interesse der deutschen Industrie liege.

Das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Exportkontrollen für Dual-use-Güter sei mit der neuen Regelung nicht erreicht worden. Auch in Zukunft müssten sich viele Unternehmen mit dem komplexen Zusammenspiel EU-rechtlicher und nationaler Vorschriften auseinandersetzen. Die Komplexität habe durch die Neuregelungen für den Anwender noch zugenommen. Gerade für Mittelständler bedeute das einen erheblichen administrativen Mehraufwand.

Die Industrie fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für weitere Vereinfachungen im Verfahren einzusetzen. "Gleichzeitig darf die deutsche Verwaltungspraxis nicht zu einem deutschen Sonderweg führen, der die Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt", so Wartenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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