Pressemitteilung |

BGH-Urteil zu Adblock Plus schadet Nutzern, Journalismus und Digitaler Wirtschaft

(Düsseldorf/Berlin) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bedauert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Adblocker keinen Wettbewerbsverstoß darstellen sollen.

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Klage von Axel Springer abgewiesen. Der Verlag hielt den Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus für rechtswidrig, unter anderem aufgrund der kostenpflichtigen Whitelisting-Funktion, durch die sich Unternehmen vom Blockieren freikaufen können. Der BGH geht in seiner heutigen Entscheidung über die Argumentation der Vorinstanz hinaus und sieht im Ergebnis sogar das hochproblematische Whitelisting als wettbewerbsrechtlich unbedenklich an.

Die Position des BGH, wonach auch das Blacklisting rechtlich unbedenklich ist, stellt nicht nur die etablierten Erlösmodelle der Verlage in Frage, sie hat auch unabsehbare Folgen für die Finanzierung journalistischer Inhalte in den Medien. Bezahlschranken werden nur in sehr wenigen Fällen weiterhelfen. Laut Urteilsbegründung liegt "keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird."

Dirk Maurer (IP Deutschland), Stellvertretender Vorsitzender des Online-Vermarkterkreises im BVDW: "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus. Es gefährdet die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medienlandschaft, die Folgen sind kaum abzusehen."

Fehlender Weitblick des BGH

Im Urteil heißt es zudem: "Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten." Die Erlaubnis des BGH, Adblocking-Nutzer mit Inhaltssperren zu versehen, wird dazu führen, dass Publisher zunehmend dazu übergehen werden, Nutzer mit aktiviertem Adblocker vom Zugang zu ihren Inhalten auszusperren. Zur Sicherstellung der Refinanzierung bleibt ihnen gar kein anderer Ausweg. In der Folge bedeutet dies die zwangsläufige Einschränkung der Internet-Nutzung und somit mittelbar einen Verlust für die vollständige Medienlandschaft. "Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für jegliche ungesteuerte Adblocking-Logiken, auch direkt über Browser-Anbieter. Das kann nicht im Sinne des BGH sein", sagt Dirk Maurer.
Adblocker werden von Nutzern vor allem wegen zu störender Werbung eingesetzt. Der BVDW setzt sich bereits seit langem für bessere Werbeformen-Standards ein, unter anderem durch die Fokusgruppe Digital Marketing Quality (DMQ) im BVDW, die digitale Werbung in Deutschland branchenübergreifend prüft. Die DMQ schafft Qualitätsmaßstäbe durch die Veröffentlichung von Marktzahlen und sorgt mit Zertifizierungen für Vergleichbarkeit der Qualität. Das Lab Better Ads in der DMQ (Labs sind Arbeitsgruppen innerhalb des BVDW) ist der Hub, um zum Beispiel die Formatkriterien der Coalition for Better Ads zu bewerten und an nationale Anforderungen anzupassen. "Das BGH-Urteil torpediert alle nationalen und internationalen Bemühungen der Branche um bessere und störungsfreiere Werbung, weil damit die aus unserer Sicht fragwürdigen Geschäftspraktiken von Adblocker-Anbietern unterstützt werden", sagt BVDW-Vize-Präsident Thomas Duhr. "Im Urteil heißt es, dass es keine hinreichenden Anhaltspunkte gebe, dass Adblocker das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte behindern. Das belegt fehlende Weitsicht. Die Anhaltspunkte werden kommen."

Downloads

Porträt Thomas Duhr : http://www.bvdw.org/fileadmin/user_upload/presse_duhr.jpg

Porträt Dirk Maurer : https://www.bvdw.org/fileadmin/user_upload/IPD_Maurer_Dirk_2.jpg

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Pressestelle Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Telefon: (0211) 600456-0, Fax: (0211) 600456-33

(cl)

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