Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVA moniert sensible Hilfsmittelausschreibungen

(Berlin/Bonn) - Wie das Ärzteblatt berichtet, hat das Bundesversicherungsamt (BVA) die gesetzlichen Krankenkassen Barmer und DAK per Bescheid dazu verpflichtet, die Ausschreibung von Atemtherapiegeräten und zur Stoma-Versorgung sofort aufzuheben und es den Krankenkassen gleichzeitig untersagt, einen Zuschlag zu vergeben. Aus Sicht des BVA sei die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig. Die beiden Kassen klagen gegen den Bescheid.

Das BVA betonte, dass bei Ausschreibungen zu mindestens 50 Prozent Qualitätskriterien berücksichtigt werden müssen. In den vorliegenden Fällen hätten die Ausschreibungen allerdings zu bis zu 90 Prozent den Preis der Hilfsmittel als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

Auch nach Ansicht des BVMed verstoßen Ausschreibungen in sensiblen Bereichen gegen geltendes Recht und die Absichten des Gesetzgebers bei der Neufassung des Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG). Das neue HHVG sieht eindeutig vor, dass Ausschreibungen nicht zulässig sind, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Dies trifft auch auf die Stoma-Versorgung zu. Mehr: http://aerzteblatt.de (News / Politik).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(aa)

NEWS TEILEN: