Pressemitteilung | Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. - Bundesverband

Bahnsteighöhen in Deutschland: Derzeitige Regelungen verhindern für Jahrzehnte die Barrierefreiheit

(Berlin) - In Deutschland kommen derzeit Bahnsteighöhen von 0,38 Metern, 0,55 Metern, 0,76 Metern und 0,96 Metern über Schienenoberkante (SO) zur Anwendung. Der niveaugleiche Fahrgasteinstieg vom Bahnsteig in den Zug ist dabei ein wesentlicher Baustein für den barrierefreien Zugang zum Bahnsystem. In §4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird gefordert, dass die selbstständige Nutzung u. a. der Bahn ohne fremde Hilfe möglich sein muss. Ein niveaugleicher Einstieg bietet dafür genau diese Voraussetzungen, ist jedoch nur möglich, wenn Bahnsteig- und Fahrzeughöhen annähernd identisch sind.

Dies nutzt auch nicht nur mobilitätseingeschränkten, sondern allen Fahrgästen: Die stufenfreie Einstiegsmöglichkeit vom Bahnsteig in das Fahrzeug trägt zu einem bequemen und schnelleren Fahrgastwechsel und damit einer kürzeren Haltezeit bei. Diese Vorgaben werden in der Regel (außerhalb von reinen S-Bahn-Systemen) mit einer Bahnsteighöhe von 0,55 Metern erreicht! Viele europäische Länder, wie beispielsweise Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark, Tschechien und die Slowakei setzen daher bei Um- bzw. Neubauten auch konsequent eine Bahnsteighöhe von 0,55 Metern um!

Unverständlich ist daher das Festhalten der Deutschen Bahn an dem Sonderweg einer Regelhöhe der Bahnsteige von 0,76 Metern. Absurd bzw. inakzeptabel sind darüberhinaus Mischformen von 0,76 Meter und 0,55 Meter hohen Bahnsteigen an den Zugangsstellen einer Strecke, wie beispielsweise an der in weiten Teilen sanierten Strecke Berlin - Dresden (Beispiel: Bahnhof Rangsdorf 0,55 Meter, Bahnhof Blankenfelde dagegen vorgesehen mit 0,76 Meter) bereits realisiert bzw. noch geplant. Das Ziel des barrierefreien Ein- bzw. Ausstiegs in die Züge wird auf diese Weise für Jahrzehnte verhindert.

Selbst die Deutsche Bahn wirbt im Fall der neuen, doppelstöckigen Intercity 2-Züge mit dem barrierefreien Einstieg bei einer Bahnsteighöhe von 0,55 Meter! Auch die Bahnsteige z.B. des ICE-Halts in Coburg wurden bereits mit diesem Maß ausgeführt. Diese Bahnsteighöhe muss daher endlich in die Vorschriften, d. h. die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, als verbindliches Maß für die Regel-Bahnsteighöhe bei Neu- und Umbauten übernommen werden!

Eine sukzessive Umsetzung des Konzepts ist dabei in vielen Fällen sogar ohne teure Um- und Neubauten möglich. Die Lösung liegt dabei im Hochstopfen der Gleise, wie z.B. im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe zum Teil bereits realisiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. Jochen Reitstätter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wilmersdorfer Str. 113/114, 10627 Berlin Telefon: (030) 63497076, Fax: (030) 63497099

(sy)

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