Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe lehnt Sonderbehandlung für Holzmann ab

"(Berlin) - Nach der Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes erklärte der Verhandlungsführer in der Tarifrunde 2000, Dipl.-Ing. Werner Kahl, am 26. Januar in Berlin:



1. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßt die ""neue Beweglichkeit"" der IG Bau bei der Arbeitszeitflexibilisierung. Der Sanierungs-Tarifvertrag enthält die notwendigen Elemente zur Ausdehnung der Flexibilisierung der Arbeitszeit über mehrere Jahre.



2. Diese Erweiterung der Arbeitszeitflexibilisierung darf aber kein Mittel allein zur Rettung angeschlagener Bauunternehmen sein. Im Gegenteil: Sie muss allen Baubetrieben zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht werden.



3. Eine Zustimmung unseres Verbandes zu dem vorliegenden Sanierungs-Tarifvertrag kommt daher nicht in Betracht, weil die IG BAU ihrerseits bisher nicht bereit ist, die Holzmann-Regelungen zur Arbeitszeit in den Flächentarifvertrag zu übernehmen.



4. Völlig unakzeptabel ist außerdem die Lohnverzichtsklausel, die sich in dem Sanierungs-Tarifvertrag verbirgt.



5. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert die IG Bau zu Verhandlungen über eine Erweiterung der Flexibilisierung der Arbeitszeit auf. Der Haustarifvertrag für Holzmann wird dadurch überflüssig.



In der Begründung zu den Forderungen des deutschen Baugewerbes erläuterte Kahl, dass es keine Sonderbehandlung von Holzmann geben dürfe, die zu Lasten der ca. 50.000 mittelständischen Bauunternehmen gehe.



Kahl bezeichnete die Einführung sog. Sanierungsarbeitszeitkonten als ""Etikettenschwindel"". Die Arbeitnehmer würden zu Überstunden verpflichtet, die zunächst unbezahlt blieben. Ob sie jemals bezahlt werden, bleibt jedoch ungewiss. Denn die Auszahlung der Guthaben der Arbeitnehmer wird von einer hypothetischen Gewinnsituation des Holzmann-Konzerns in den kommenden Jahren abhängig gemacht.



""Im Klartext heißt dies: Kann Holzmann bis zum Jahr 2007 nicht die notwendigen Gewinne erwirtschaften, verfallen die bis dahin nicht ausgeglichenen Guthaben. Das kann je Mitarbeiter einen Lohnverzicht von durchschnittlich 11.000 DM bedeuten; dies sind immerhin 20 % eines Bruttojahreseinkommens. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen ungedeckten Wechsel der Arbeitnehmer auf die Zukunft."" so Kahl.



""Dieser Lohnverzicht durch die Hintertür bedeutet aus Sicht unserer Mitglieder einen ganz erheblichen Wettbewerbsnachteil, den wir nicht hinnehmen können. Die Behauptung von Holzmann und der IG Bau, ein Lohnverzicht der Arbeitnehmer sei vom Tisch, ist offensichtlich der Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen."" erklärte Kahl weiter.



Gleichzeitig forderte Kahl die IG Bau auf, Änderungen des Bundesrahmentarifvertrages zuzustimmen, um diejenige Arbeitszeitflexibilisierung, welche jetzt für Holzmann vereinbart wurde, allen Bauunternehmen in Deutschland zu ermöglichen. Der vorliegende Sanierungs-Tarifvertrag sieht Arbeitszeitkonten mit einem Ausgleich über einen Zeitraum bis zu 7 Jahren vor. Aus der Verpflichtung der Arbeitnehmer, wöchentlich 5 zusätzliche Arbeitsstunden über einen Zeitraum von 18 Monaten zu leisten, ergibt sich zudem ein Guthabenvolumen von 345 Stunden je Arbeitnehmer.



""Eine solche Arbeitszeitflexibilisierung wird erheblich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauwirtschaft beitragen. Es kann aber nicht sein, dass die IG Bau lediglich bereit ist, solche sinnvollen und notwendigen Regelungen nur einem einzelnen Betrieb zuzugestehen. Eine solche ""Lex Holzmann"" ist durch nichts zu rechtfertigen."" so Kahl.



Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: ZDB

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