Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Beschleunigung bei Verkehrswegen - aber weiterhin Handlungsbedarf

(Berlin) - In Deutschland sind die Zeiträume von der Feststellung eines Bedarfs bis zur Inbetriebnahme bei Verkehrsprojekten länger als in den meisten anderen europäischen Ländern. Lückenschlüsse, Engpassbeseitigungen und Sanierungsmaßnahmen werden oft erst mit jahrelangen Verzögerungen umgesetzt. Für die Unternehmen ergeben sich dadurch vielfältige Belastungen: Sie haben erhöhte Transportkosten, müssen sich auf längere und schwer kalkulierbare Transportzeiten einstellen. Außerdem sind sie für ihre Kunden und Beschäftigten schlechter erreichbar. Die Beschleunigung von Planungsprozessen wird daher nach der Bundestagswahl im Herbst auf der Agenda der neuen Bundesregierung stehen müssen - die Dringlichkeit hat durch den notwendigen Wiederaufbau der Infrastruktur in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten nochmals zugenommen. Die Vorschläge der Parteien reichen dabei von einer früheren Einbindung der Akteure über die Verkürzung des Verwaltungsrechtswegs bis zur besseren Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden mit Fachkräften.

Hauptproblem nicht mehr Finanzierung, ...

Die Diskussion um den Ausbau und Erhalt der Verkehrswege konzentrierte sich über viele Jahre auf die Finanzierung. Viele wichtige Vorhaben standen zwar in den Projektlisten des Bundesverkehrswegeplans, konnten aber mit den verfügbaren Mitteln nicht umgesetzt werden. Dies hat sich - zumindest für die Verkehrswege des Bundes - geändert: Die Haushaltsansätze orientieren sich inzwischen am Investitionsvolumen, das zur Abarbeitung des "Vordringlichen Bedarfs" des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 erforderlich ist.

... aber Ausbau weiter zu langsam

Sanierung und Engpassbeseitigung kommen aber trotz erhöhter Investitionsmittel langsamer voran, als es aus Sicht der Wirtschaft erforderlich wäre. In einigen Fällen dauert die Umsetzung sogar Jahrzehnte. So wurde bei der Elbvertiefung schon 2006 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, Baubeginn war 2019 und die Fertigstellung schließlich in diesem Jahr. Ähnliches zeichnet sich beim Brenner-Nordzulauf ab: Die deutsche Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel soll frühestens 2040 in Betrieb gehen. Sie wird damit voraussichtlich acht Jahre später fertiggestellt als der Tunnel selbst. Es ist also offensichtlich, dass es weitere Hemmnisse bei der Umsetzung von Verkehrsprojekten gibt.

Beschleunigung von Planungsprozessen - kein Königsweg, aber viele Ansatzpunkte

Der Bund hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode vier Gesetze zur Planungsbeschleunigung auf den Weg gebracht. Viele Anregungen der IHK-Organisation wurden dabei umgesetzt. Dennoch besteht weiter Handlungsbedarf: So können durch das "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz” bedeutende Verkehrsprojekte durch den Bundestag statt durch Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Allerdings gilt dies bisher nur für Schienen- und Wasserstraßenprojekte.

Weiter auf der To-do-Liste steht auch die sogenannte Präklusion, die wieder eingeführt werden sollte. Hierbei geht um angemessene Fristen für Einwendungen gegen Bauvorhaben und damit um mehr Rechts- und Planungssicherheit. Ziel ist es, durch später vorgebrachte Einwendungen immer wieder neue Verzögerungen zu vermeiden.

Auch zahlreiche Rechtsunsicherheiten im Natur- und Gewässerschutz führen zu langwierigen Verfahren. Helfen können hier bundeseinheitliche Vorgaben, etwa im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen.

Verzögerungen ergeben sich außerdem durch personelle Engpässe bei Planungsbüros, in Behörden, bei Gerichten und in der Bauwirtschaft. Besonders gravierend sind die unzureichenden Planungskapazitäten. Dieses Problem kann aber allenfalls mittelfristig gelindert werden kann. Aktuell sollten die knappen personellen Kapazitäten verstärkt für den Wiederaufbau der Verkehrswege in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten genutzt werden. Denn erst, wenn die Infrastruktur wieder zur Verfügung steht, können viele Unternehmen alle Hochwasserschäden vollständig beseitigen und den Betrieb wieder aufnehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
(DIHK) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030 203080, Fax: 030 203081000

(mj)

NEWS TEILEN: