Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Betreuungsgeld verfassungswidrig: Juristinnenbund begrüßt die Entscheidung des / Bundesverfassungsgerichts

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Der djb hatte im Verfahren schriftlich und im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. April 2015 Stellung bezogen und das Betreuungsgeld seit seiner Einführung kritisiert.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb erklärt zur Bedeutung der Entscheidung aus
Sicht des djb: "Es ist gleichstellungspolitisch ein Rückschritt, wenn der Staat
eine Geldleistung an die Nichtnutzung öffentlicher
Kinderbetreuungsinfrastruktur knüpft. Gerade aus Frauensicht ist es die
öffentliche Kinderbetreuung, die eine Erwerbstätigkeit oder den Abschluss
einer Ausbildung erst ermöglicht."

Mit der heutigen Entscheidung sieht sich der djb im Ergebnis bestätigt: Die
Juristinnen hatten in der schriftlichen Stellungnahme zum Verfahren und bei der
mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 14. April 2015
darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeldgesetz nicht verfassungskonform ist.
Stellungnahmen des djb in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden
traditionell nach der Verkündung der Entscheidung veröffentlicht. Die
djb-Stellungnahme vom 28. Februar 2014 zum heutigen Urteil ist ab sofort hier
http://www.djb.de/Kom/K4/st14-03/ abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(tr)

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