Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Bündnis für Arbeit: Handwerk stimmt der gemeinsamen Erklärung nicht zu

(Berlin) - Ziel der gemeinsamen Arbeit im Bündnis ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Deutschland. Angesichts der sehr unterschiedlichen Konjunkturentwicklung in den einzelnen Branchen kommen dafür nur individuelle und für die jeweiligen Tarifbereiche maßgeschneiderte Lösungen in frage.

Das Handwerk macht sich stark für die Suche nach betriebs- und branchenbezogenen Regelungen innerhalb der Tarifverhandlungen. Um die wirtschaftliche Überlastung kleiner und mittlerer Betriebe auszuschließen, wie es im Vorschlag des Bundeskanzlers heißt, ist die Freiwilligkeit für das Handwerk unverzichtbar.

Einem Vorschlag von Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), den Ausbau der Altersvorsorge alternativ in die Gemeinsame Erklärung vom 9. Januar einzubeziehen, ist man trotz verbaler Zustimmung in der Sache nicht nachgekommen. Deshalb hat ZDH-Präsident Philipp der Gemeinsamen Erklärung nicht zustimmen können.

Das Handwerk legt Wert darauf, dass der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge gleichberechtigt ist gegenüber Modellen, die nur ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Der Vorschlag des Handwerks: Die aus dem Produktivitätszuwachs in den einzelnen Branchen zur Verfügung stehenden Spielräume werden eingesetzt, um persönliche Alterssicherungskonten durch Tarifvereinbarungen zu bilden, und zwar auf freiwilliger Basis. Dafür kommen vor allem Tariflohnbestandteile, flexible Arbeitszeitkontenüberschüsse und andere Entgeltbestandteile in frage. Die Ausgestaltung muss auch für Kleinbetriebe praktikabel und auf die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen abgestellt sein.

Eine so gestaltete ergänzende Alterssicherung vermeidet künftige Sonderlasten für alle Arbeitnehmer und kann zur Altersvorsorge oder zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die nachhaltige Reduzierung der Lohnzusatzkosten ermöglicht. Durch gesetzliche Maßnahmen muss diese Form der Alterssicherung und individuellen Kapitalbildung von allen Steuern und Abgaben befreit und erst bei Nutzung einer nachgelagerten Besteuerung unterzogen werden.

Damit ist dieses Modell des Handwerks geeignet, alle zeitlich befristeten Altersteilzeitmodelle zu ersetzen. Eine solche Vereinbarung nutzt allen Versicherten, nicht nur einigen wenigen Jahrgängen.

Im Interesse der über 3 Millionen kleineren und mittleren Unternehmen in Deutschland und deren Beschäftigten, bleibt das Handwerk bei seinem Vorschlag zum Ausbau der individuellen betrieblichen Altersvorsorge. Die in der Gemeinsamen Erklärung angestrebte Regelung löst die Probleme des Mittelstandes nicht, sie ist allein an den Belangen der Großbetriebe orientiert.

Quelle und Kontaktadresse:
ZDH

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