Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesrat beschließt Novelle der Ladesäulenverordnung

(Berlin) - Der Bundesrat hat heute die Erste Änderungsverordnung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um und stellt hohe Anforderungen an die Betreiber der Ladeinfrastruktur. Die kommunalen Unternehmen begrüßen den damit geschaffenen, langfristig verbindlichen Rechtsrahmen und werden als Infrastrukturdienstleister einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der zukünftigen Ladeinfrastruktur leisten.

Mit den nun vorliegenden Regelungen stehen den Stadtwerken nun viele Ausgestaltungsmöglichkeiten zum sogenannten punktuellen Aufladen zur Verfügung. So können sie Strom im Rahmen bestimmter Dienstleistungen kostenlos abgeben oder auch Bargeld- und Kartenzahlung sowie den Zugang über Smartphone-Apps und mobile Webseiten anbieten. Damit wird der Zugang zur Infrastruktur erleichtert, was ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Nutzerakzeptanz ist. Zudem haben die Unternehmen und ihre Kunden einen großen Gestaltungsspielraum für die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen. Aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) ist es wichtig, in den nächsten Jahren den Erfolg dieser Maßnahmen umfassend zu prüfen, bevor weitere gesetzliche Vorgaben gemacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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