Pressemitteilung | Verband öffentlicher Versicherer e.V. (VÖV)

Bundesrat stimmt Novelle der Straßenverkehrsordnung zu / Sommerreifen auf Schnee: Versicherer geben Entwarnung

(Düsseldorf) - Autofahrer, die zukünftig mit Sommerreifen auf Schnee unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar bis zu 40 Euro. Das sieht die heute (21. Dezember 2005) im Bundesrat beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab Mai 2006 vor, wenn die Kfz-Ausrüstung nicht dem Wetter angepasst ist.

Negative Folgen für ihre Kfz-Police und den Versicherungsschutz haben unbeirrte Sommerreifenbenutzer hingegen nicht zu befürchten, beruhigt der Verband öffentlicher Versicherer. Die Kfz-Haftpflicht zahle auch zukünftig unabhängig davon, ob bei einem Unfall Sommer- oder Winterreifen aufgezogen sind. Eine Vollkasko-Versicherung könne – wie bisher auch schon - die Leistung nur dann verweigern, wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten habe. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge unterwegs ist. Eine Winterreifen-Pflicht gibt es aber auch mit der Novelle der StVO nicht. Dennoch sollten Autofahrer bei Schnee und Matsch an die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer denken und ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten, appelliert der Verband. Aus gutem Grund: Fast jedes zweite Auto rollt auf Sommerreifen durch die kalte Jahreszeit.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband öffentlicher Versicherer Andreas Meinhardt, Leiter, Presseabteilung Hansaallee 177, 40549 Düsseldorf Telefon: (0211) 455401, Telefax: (0211) 4554202

(sk)

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