Pressemitteilung | GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

Bundesregierung billigt Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - Autofahrer können bei Ersatzteilkosten auf Entlastung hoffen

(Ratingen) - Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet hat. Es enthält u.a. eine Neuregelung des deutschen Designgesetzes, die den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher im Kfz-Ersatzteilmarkt stärken soll: Durch die Einführung einer Reparaturklausel werden sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten zukünftig vom Designschutz ausgenommen - unabhängige Marktteilnehmer dürfen diese Teile dann auch in Deutschland produzieren und vertreiben. Der GVA erwartet, dass in der Folge die Ersatzteilpreise sinken könnten, was die Autofahrer spürbar entlasten würde.

Verbraucher und unabhängige Marktteilnehmer leiden unter Monopolen der Fahrzeughersteller
Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, das Design ihres Fahrzeugs schützen zu lassen. Dadurch wird im Neufahrzeugmarkt ein gesunder Wettbewerb um das im Auge der Kunden beste Design befeuert. Der Designschutz ist im Neufahrzeugbereich daher legitim und wird durch die beschlossene Neuregelung nicht tangiert. Anders als in vielen Staaten Europas sind hierzulande Ersatzteile von diesem Schutz ebenfalls erfasst. Wo es aber keine alternativen Designs geben kann, da die Form eines Ersatzteils schließlich vorgegeben ist, wenn es passen soll, verhindert Designschutz dagegen Wettbewerb. In der Praxis führt das bislang dazu, dass Fahrzeughersteller ein Monopol auf diese Teile erlangen können und Autofahrer in Deutschland in der Folge deutlich mehr für sichtbare Kfz-Ersatzteile zahlen müssen als etwa in europäischen Staaten, in denen diese Märkte bereits liberalisiert wurden. Auch unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler sind betroffen: Rund ein Viertel bis ein Drittel des Umsatzes von rund 12 Mrd. Euro pro Jahr im deutschen Markt für Kfz-Ersatz- und Verschleißteile entfällt auf solche Karosserie- bzw. karosserieintegrierten Teile. Die unabhängigen Marktteilnehmer können bislang in diesem wichtigen Produktsegment vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, was für sie sehr nachteilig ist, müssen sie ihren Kunden doch eigentlich ein umfassendes Produktsortiment anbieten können, um am Markt konkurrenzfähig zu sein.

Reparaturklausel kann für Entlastung sorgen, wenn sie richtig ausgestaltet wird
Der GVA und viele weitere Akteure aus der Automobilwirtschaft, Vertreter von Versicherern sowie Verbraucherschützer haben sich seit Jahren für die Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingesetzt. GVA-Präsident Hartmut Röhl: "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage von den erdrückend vielen und guten Argumenten pro Wettbewerb hat überzeugen lassen und endlich gehandelt hat. Das für die Autofahrer teure Monopol der Fahrzeughersteller in diesem Segment war und ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Da der Autofahrer das Design eines Fahrzeugs bereits beim Kauf mitbezahlt, dient der Designschutz im Ersatzteilbereich letztlich nur dazu, den Autobauern hohe Erträge aus dem Ersatzteilgeschäft zu ermöglichen. Die Einführung der Reparaturklausel kann nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken - mit der deutlichen Betonung auf kann." Der GVA-Präsident spielt damit auf eine Stichtagsregelung an, die in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. Hartmut Röhl weiter: "Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. Das ist abstrus. Auch werden Autofahrer, die sich nur ältere Fahrzeuge leisten können, von dieser Einschränkung besonders benachteiligt, denn nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf dem Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren." Das bedeutet des Weiteren, es müsste überhaupt erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die Reparaturklausel gilt. Bei einem Kfz-Bestand von rund 57 Mio. Fahrzeugen in Deutschland würde es schon gemessen allein an rund 3,4 Mio. jährlich neu zugelassenen Pkw viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, bis die Reparaturklausel überhaupt spürbar im Markt greifen würde.

GVA sieht Bundestag gefordert, den Gesetzentwurf entscheidend zu verbessern
Der vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. GVA-Präsident Hartmut Röhl mahnt von den Parlamentariern dringend notwendige Änderungen an: "Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist. Andere Staaten in Europa haben bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. In der Folge wurden dort die Autofahrer spürbar entlastet und der Wettbewerb gestärkt. Auch hat sich dabei gezeigt, dass von Fahrzeugherstellern wiederholt vorgebrachte Warnungen, die Reparaturklausel würde sie wirtschaftlich in die Knie zwingen, schlicht Unfug sind und wohl einzig der Motivation folgen, ihre sehr lukrativen Monopole abzusichern."

Quelle und Kontaktadresse:
GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. Alexander Vorbau, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen Telefon: (02102) 77077-0, Fax: (02102) 77077-17

(df)

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