Pressemitteilung | Deutscher BundeswehrVerband e.V.

Bundestag beschließt "Schwerpunktstaatsanwaltschaft" / Kirsch: Mehr Rechtssicherheit für Soldaten im Einsatz

(Berlin) - Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" mit Verbesserungen bei Ermittlungen nach einer möglichen Straftat im Einsatz. Der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch: "Die Regelung bringt mehr Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz. Jetzt fehlt allerdings noch eine saubere Rechtsgrundlage für die Ermittlungen im Einsatzgebiet. Die finden nämlich bisher durch Feldjäger vor Ort statt, die dafür weder vorgesehen noch ausgebildet sind."

In Zukunft wird es einen zusätzlichen Gerichtsstand im bayerischen Kempten geben. Der BundeswehrVerband hofft auf eine tatsächliche Konzentrierung der Fälle und damit auf zunehmende Erfahrung im Bereich Bundeswehr und Einsatz beim dortigen Gericht.

Kirsch: "In der Vergangenheit gab es überlange Verfahrensdauern und bis zu vier Staatsanwaltschaften, die sich mit einer Ermittlungsakte beschäftigten. Das ist den Soldaten, die im Einsatz ihren Auftrag unter Gefährdung von Leib und Leben erfüllen, nicht zuzumuten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin Jan Meyer, Pressesprecher Schönhauser Allee 59, 10437 Berlin Telefon: (030) 8047030, Telefax: (030) 80420319

(cl)

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