Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Bundestagsanhörung zum Betreuungsgeld: Chance für mehr Wahlfreiheit nutzen!

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Betreuungsgeld fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh eine sachliche und konstruktive Diskussion: "Es darf nicht wieder zu einer politischen Schlammschlacht auf Kosten der Familien kommen. Dazu ist das Thema viel zu wichtig. Um Wahlfreiheit für Familien zu schaffen, braucht es einerseits eine gute finanzielle Anerkennung der elterlichen Betreuungsleistung und andererseits gute Betreuungsangebote. Deshalb muss das Betreuungsgeld kommen, aber es muss nachgebessert werden". Zeh fordert dafür die Einbeziehung von Eltern, die ihre Kinder stundenweise betreuen lassen. Der ehemalige thüringische Familienminister verweist dabei auf die guten Erfahrungen mit dem von ihm 2006 eingeführten Thüringer Erziehungsgeld.

"Wer für seine Kinder stundenweise eine öffentlich geförderte Betreuung nutzt, muss anteiliges Betreuungsgeld bekommen", so Zeh. Die Bundesregierung bekenne sich im Gesetzentwurf zu dem Ziel, dass sich alle Betreuungsformen im Sinne von Vielfalt und Wahlfreiheit ergänzen sollen. Die starre Ausschlussregelung steht diesem richtigen Ansatz aber völlig im Weg.

Hochproblematisch ist auch, dass es das Betreuungsgeld nur für Kinder geben soll, die nach dem 1.1.2012 geboren wurden. Damit wird gleich am Anfang ein großer Teil der unter drei-jährigen Kinder ausgeschlossen. Einkommensschwache Familien erhalten zudem keinerlei Anerkennung ihrer Erziehungsleistung, weil das Betreuungsgeld auf Hartz IV angerechnet wird. "Das ist familienpolitisch und rechtssystematisch nicht nachvollziehbar", so Zeh. "Erzie-hungsarbeit muss wie Erwerbsarbeit anerkannt werden".

Langfristig muss es eine Anhebung des Betreuungsgeldes geben. Der Betrag von 100 Euro bzw. später 150 Euro ist ohne Rückbindung an andere Bezugsgrößen einfach politisch gegriffen. Er liegt deutlich unter den mindestens 700 Euro an gesamtstaatlichen Zuschüssen zu einem Krippenplatz und entspricht nicht einmal dem Mindestsockel beim Elterngeld von 300 Euro monatlich. "Ein Betreuungsgeld von nur 100 oder 150 Euro schafft keinen ökonomischen Spielraum für die familiäre Kinderbetreuung. Es ist bestenfalls ein ,Elterngeld light': viel niedriger, aber mit den gleichen scharfen Anrechnungsvorschriften", so Zeh.

"Das Betreuungsgeld muss mehr sein als ein kleines Trostpflaster, wenn der Krippenausbau vor Ort nicht klappt. Es muss eine gute Leistung werden, die Eltern echte Wahlfreiheit zwi-schen allen Betreuungsformen gibt. Erst dann besteht die Chance, dass wirklich jedes Kind die Betreuung bekommt, die genau zu seinen Bedürfnissen passt", fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Pressestelle Luisenstr. 48, 10117 Berlin Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961

(cl)

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