Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

CDU-Ministerpräsident unterstützt Forderung des Arbeitgeberverbandes Zeitarbeit nach Branchenmindestlohn / Rüttgers: Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen

(Münster) - NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers unterstützt die Forderung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) nach einem branchenspezifischen Mindestlohn in der Zeitarbeit. Auf Anfrage des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Branche sprach sich der Rüttgers deutlich für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aus. „Dort, wo andernfalls in großem Maße sittenwidrig niedrige Löhne gezahlt werden könnten oder schon gezahlt wurden, muss und wird die Politik auf Antrag der Tarifpartner durch Regelungen im Entsendegesetz entgegensteuern“, so Rüttgers. Ihre strikte Haltung gegen sittenwidrige Löhne habe die Landesregierung bereits dadurch verdeutlicht, dass sie durch NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die Tariflöhne der Wach- und Schließgesellschaften (Ende März) und nun auch der Hotel- und Gaststättenbranche als allgemein verbindlich festgeschrieben hat. „Die Landesregierung hat dadurch klar gemacht, dass in Nordrhein-Westfalen kein Platz für sittenwidrige Löhne ist“, betonte Rüttgers.

„Bereits vor einem Jahr haben der iGZ und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), die zusammen über zwei Drittel aller organisierten Zeitarbeitsunternehmen vertreten, gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften beim DGB die Voraussetzung für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz geschaffen, in dem sie einen bundesweit gültigen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen haben, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Dieser lege in der untersten Lohngruppe 7,15 Euro im Westen und 6, 22 Euro im Osten fest. Durch eine Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz könnte dieser Tarifvertrag per Ministerverordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Stolz forderte daher den Gesetzgeber auf, endlich die Weichen für den vereinbarten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zu stellen. Noch immer gebe es Firmen, die ihren Mitarbeitern teilweise bis zu zwei Euro weniger Stundenlohn zahlen. Dumpingangebote, die dem guten Ruf der Branche massiv schaden.

„Eine tariflich festgelegte Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche respektiert die Besonderheiten im Arbeitnehmerüberlassungsrecht, verhindert soziale Verwerfungen und garantiert auch in Zukunft flexible Brücken in den ersten Arbeitsmarkt“, so Stolz. Dieses Instrument sei eine staatliche Hilfe, die Einstiegs-Rahmenbedingungen in der sozialen Marktwirtschaft fair und für alle nationalen und internationalen Anbieter über das ergänzte Arbeitnehmer-Entsendegesetz gleich zu gestalten.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Simone Kemper, Pressesprecherin Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(sh)

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