Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV plädiert für Entkriminalisierung von Cannabis und Kontrollgesetz

Statement von Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(Berlin) - Die Debatte über die Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis ist im Zuge der Ampel-Sondierung wieder neu entfacht. Während das Thema nie gänzlich von der Bildfläche verschwunden ist, hat es kürzlich aufgrund der gemeinsamen Positionen der sondierenden Parteien wieder an Schwung gewonnen. Daher plädiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus juristischer Sicht weiterhin für die Entkriminalisierung von Cannabis und ein Kontrollgesetz für mehr Gesundheits- und Jugendschutz sowie Prävention.

"Die Kriminalisierung und Verbotspolitik von Cannabis ist unverkennbar gescheitert. Daher sind dringend ein grundlegendes Umdenken sowie ein Kontrollgesetz erforderlich. Dabei geht es nicht um die Verharmlosung von Cannabis als Droge. Wie andere Substanzen kann Cannabis missbraucht werden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplettverbot zu den geringsten Schäden führt. Die in weiten Kreisen geforderte Entkriminalisierung würde insbesondere die Justiz und Polizei entlasten. Daher verstehen wir auch nicht die ablehnende Haltung von Teilen der Polizei.

Zudem ist das aktuelle Verbot nicht rational begründet, und legale Verkaufsstellen würden den Schwarzmarkt austrocknen sowie die Gesundheitsvorsorge verbessern. Gründe für das Verbot entsprachen nicht wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen - im Gegenteil: Wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen für die kontrollierte Abgabe. Damit könnte die gesamte Handelskette reguliert werden, wobei die Regulierung durch staatlich erteilte Erlaubnisse und Kontrollen erfolgen sollte. Entstehende Steuereinnahmen könnten für dringend benötigte Investitionen oder für Jugendschutz- sowie Präventionsprogramme verwendet werden.

Der Notwendigkeit der Beschaffungskriminalität würde mit einer Neuausrichtung der Cannabispolitik der Boden entzogen und letztlich Betroffene besser geschützt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(mn)

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