Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Sicherstellungszuschlag: SicherstellungszuschlÀge helfen Geburtsabteilungen nicht

(Berlin) - Zum Beschluss im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Geburtsabteilungen von KrankenhĂ€usern in die Regelungen des Sicherstellungzuschlages einzubeziehen, erklĂ€rt Georg Baum, der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin:

"Durch den Beschluss wird die Schließung von Geburtsabteilungen infolge unzureichender Kostendeckung ĂŒber die Fallpauschalenfinanzierung in keinster Weise gestoppt. KrankenhĂ€user mit Geburtsabteilungen unter 500 Geburten im Jahr können die Kosten aus der Refinanzierung ĂŒber die Fallpauschalen nicht decken. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Die Kosten von KrankenhĂ€usern mit einer höheren Zahl sind niedriger. Der Schnittpunkt liegt etwa bei 500 Geburten. Wer weniger hat, macht automatisch Verluste mit der Geburtsabteilung, was zu Schließungen fĂŒhrt. Dies hĂ€tte durch den Sicherstellungszuschlag repariert werden können.

Die im G-BA nunmehr festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlages sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich keine fĂŒnf Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag werden erreichen können.

So wurde z.B. festgelegt, dass nur KrankenhĂ€user in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebĂ€rfĂ€higen Alter pro kmÂČ den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß fĂŒhrt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag fĂŒr Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gĂ€nzlich ausgeschlossen.

Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, fĂŒr die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung ĂŒber das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, mĂŒssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Joachim Odenbach, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(cl)

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