Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

DSLV kommentiert Koalitionsvertrag Kapitel "Gute Arbeit" / Überregulierung statt Flexibilität: Koalitionsvertrag wird Erwartungen der Logistik für ein flexibles Arbeitsrecht nicht gerecht

(Berlin) - Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird im Bereich Arbeits- und Sozialrecht den Erwartungen des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) überwiegend nicht gerecht. Zwar bekennt sich die Große Koalition in ihrer Agenda zum Ziel der Vollbeschäftigung und den für die Branche elementaren Fachkräftesicherungsmaßnahmen durch Qualifizierung und Weiterbildung, in der Gesamtschau überwiegen aus Arbeitgebersicht jedoch die belastenden Elemente im Arbeitsplan der Koalitionäre.

"Der Vertrag berücksichtigt die Interessen deutscher Speditions- und Logistikunternehmen kaum und ist - statt von einem Abbau bürokratischer Hemmnisse und einer größeren Flexibilität im Bereich des Arbeitsrechts - von einer Aneinanderreihung kostenintensiver Maßnahmen im Bereich der Sozialausgaben geprägt", resümiert DSLV-Präsident Krage in einem ersten Statement.
"Die beiden Volksparteien scheinen vergessen zu haben, dass die Arbeitgeber den Löwenanteil zur Finanzierung des deutschen Sozialstaates beitragen", moniert Krage. Die Wiederherstellung der Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lässt die arbeitgeberseitig zu schulternde Lohnfortzahlung im Krankheitsfall komplett außer Acht. Darüber hinaus wird die aus Arbeitgebersicht dringend benötigte Flexibilität zur Bewältigung von saisonalen und temporären Auftragsspitzen im Bereich des Arbeitsrechts durch
- die gesetzliche Einschränkung der sachgrundlosen Befristung,
- die Einführung des Rechts auf befristete Teilzeit und
- eine gesetzliche Reglementierung der Arbeit auf Abruf
noch weiter eingeschränkt.

Positiv ist nach Auffassung des DSLV, dass das generelle Verbot der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings sollen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen und das auch nur noch für maximal 18 statt bisher 24 Monaten mit lediglich einer statt bislang dreimaliger Verlängerung.

"Gerade in logistischen Teilmärkten variiert die Nachfrage nach speditionellen Dienstleistungen konjunktur- und saisonbedingt. Um diese Nachfragespitzen flexibel und schnell bedienen zu können, sind die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche auf kurzfristig und befristet einsetzbare Arbeitnehmer angewiesen", erläutert der DSLV-Präsident. "Die Überregulierung im Bereich des Arbeitsrecht wird das Einstellungsrisiko für die Unternehmen erhöhen und dazu führen, dass sie im Zweifel von einer Neueinstellung absehen", prognostiziert Krage.

Im Übrigen darf im Rahmen der Diskussion zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen nicht vergessen werden, dass es sich hierbei um ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument handelt, dass entscheidend dazu beigetragen hat, vielen - insbesondere gering qualifizierten - Menschen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt und in eine unbefristete Beschäftigung zu eröffnen.

Hinsichtlich der Flexibilisierung der Arbeitszeit hatte der DSLV bereits in seinen Erwartungen an die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode dringend eine Anpassung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes an die Digitalisierungsfortschritte angemahnt, um sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmer gleichermaßen den Wunsch nach mehr Flexibilität im Bereich der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. "Zumindest scheint dies nun auch bei den Koalitionären in Berlin angekommen zu sein", begrüßt Krage. Über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz sollen für tarifgebundene Unternehmen Experimentierräume geschaffen werden, um eine Öffnung der Arbeitszeitregelungen für Arbeitnehmer und Betriebe in der digitalen Arbeitswelt zu erproben.

"Um das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen, kann - auch in konjunkturell guten Zeiten im Arbeitsmarkt - auf ausreichend flexible Regelungen nicht verzichtet werden", führt Krage weiter aus. Die Speditions- und Logistikbranche braucht unbürokratische und flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht noch weitere Einstellungsbarrieren.


Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation die Speditions- und Logistikbranche sowie die Transportwirtschaft über alle Verkehrsträger hinweg (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftfracht), einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette. Der DSLV repräsentiert über seine 16 Landesverbände etwa 3.000 Unternehmen mit mehr als 540.000 Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Frank Huster, Hauptgeschäftsführer Unter den Linden 24 | Friedrichstr. 155-156, 10117 Berlin Telefon: (030) 4050228-0, Fax: (030) 4050228-88

(wl)

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