Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB lehnt Einführung der Verbandsklage ab

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lehnt die von Bundesumweltminister Trittin beabsichtigte Einführung der Verbandsklage für Umweltverbände ab. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, kritisiert den Plan als einen Schritt zu mehr Bürokratie ohne Umweltschutzeffekte.

Der DStGB, der die Interessen von rund 14.000 kreisangehörigen Kommunen vertritt, befürchtet durch die Einführung der Verbandsklage erhebliche Verfahrensverzögerungen, mangelnde Planungssicherheit und daraus resultierend mangelnde Investitionsbereitschaft bei infrastrukturellen Maßnahmen. Zudem offenbare das Vorhaben das Misstrauen gegen die Kompetenz und Durchsetzungskraft der Naturschutzbehörden, die bei Planungen bisher regelmäßig die Belange des Naturschutzes durch die beteiligten Naturschutz- und Umweltverbände auf den unteren Ebenen hervorragend vertreten hätten. "Ein zusätzlicher Amtsschimmel in Form der Verbandsklage ist überflüssig", so Landsberg.

Landsberg fordert, vor einer Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zunächst eine "Gesetzesfolgenabschätzung", die die materiellen und immateriellen Folgen, Kostenwirkungen und die Zielwirksamkeit der beabsichtigten Gesetzesänderungen im Vorfeld abschätzt. "Nur so kann geprüft werden, ob die politischen Ziele erreicht werden, welche Kosten tatsächlich entstehen und ob der Forderung nach einem "schlanken Staat" tatsächlich Rechnung getragen wird", begründet Landsberg die Forderung des DStGB.

Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: DStGB

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