Pressemitteilung |

Der Bundesverband Deutscher Detektive kann seine erfolgreiche Verbandsarbeit mit dem bewährten Führungspersonal fortsetzen und wird mit der Firma LIDL eine Kooperationsvereinbarung schließen

(Köln) - Die 59. Jahreshauptversammlung (JHV) des Bundesverbandes Deutscher Detektive am 17. Mai 2008 in Köln hat turnusgemäß das gesamte Führungs- und Funktionspersonal neu gewählt. Dabei wurde das Präsidium in seiner bisherigen Zusammensetzung mit der Präsidentin, Frau Eveline Wippermann aus Bielefeld an der Spitze, mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Diese eindrucksvolle Wiederwahl ist nicht nur ein eindeutiger Vertrauensbeweis für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit, sondern drückt auch den Willen der Mitglieder aus, dass diese erfolgreiche Verbandsarbeit in den bewährten Händen bleibt und entsprechend fortgesetzt wird.

In diesem Sinne hat die 59. JHV das Präsidium unter anderem auch ermächtigt, die Bestrebungen des BDD zur Durchsetzung verbindlicher Qualitätsstandards für das Detektivgewerbe in Deutschland konsequent fortzusetzen und dafür alle gangbaren Wege und alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen. In diesem Zusammenhang hat die 59. JHV deshalb auch das Kooperationsangebot der Firma LIDL ausdrücklich begrüßt und zugestimmt, dass das Präsidium des BDD mit der Firma LIDL eine Kooperationsvereinbarung zum beiderseitigen Nutzen abschließt. Die wesentlichsten Eckpunkte dieser Kooperationsvereinbarung sollen nach den Vorstellungen von LIDL, die vom BDD akzeptiert wurden, sein:

- Die Firma LIDL wird zahlendes Fördermitglied des Bundesverbandes Deutscher Detektive und wird als solches die Bestrebungen des BDD nach verbindlichen Qualitätsstandards für das Detektivgewerbe in Deutschland öffentlichkeitswirksam unterstützen und sich an solchen Qualitätsstandards des BDD bei der Auswahl von Detektiven für das Unternehmen orientieren.

- Die Firma LIDL wird die vom BDD angebotenen Fortbildungsseminare zur Schulung von LIDL-Mitarbeitern nutzen, wobei es nicht um die Heranbildung von betriebseigenen Detektiven, sondern um die Schulung von LIDL-Mitarbeitern geht, die Detekteien mit einem Einsatz beauftragen bzw. das Sicherheitskonzept im Unternehmen verantworten und umsetzen.

- Die Firma LIDL erarbeitet ein neues Sicherheitskonzept für seine Filialen. Hinsichtlich eines möglichen Einsatzes von Detektiven im Rahmen dieses neuen Konzeptes wird der Bundesverband Deutscher Detektive der Firma LIDL auf der Grundlage der vom BDD erarbeiteten Tätigkeitsbilder und Anforderungsprofile für Detektive bzw. von Bewachungsfachkräften im Handel beratend zur Seite stehen.

Der Bundesverband Deutscher Detektive verbindet mir der Kooperationsvereinbarung mit der Firma LIDL zudem die Hoffnung, dass sich auch andere namhafte Unternehmen dieser Initiative von LIDL anschließen und damit vor allem die Bestrebungen des BDD nach verbindlichen Qualitätsstandards sichtbar und nachhaltig unterstützen.

Wenn es für die Notwendigkeit verbindlicher und anerkannter detektivischer Qualitätsstandards in Deutschland eines weiteren Beweises bedurft hätte, so ist dieser mit der Absicht von Frankreich erbracht, wonach künftig nur noch Personen als Detektive zugelassen werden, die in einem dreijährigen Universitätsstudium ein Detektiv-Diplom erworben haben. Frankreich ist dann neben Spanien der zweite Staat in Europa, in dem die Aufnahme einer Detektivtätigkeit erst nach einem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums möglich ist.

Als Vergleich dazu bedarf es in Deutschland lediglich einer Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung ohne den weiteren Nachweis jeglicher fachlicher Qualifikationen.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich der Schwerpunkt der Verbandsarbeit in nächster Zeit fast von selbst. Zumindest der Bundesverband Deutscher Detektive und seine Mitglieder sind sich dieser Tatsache voll bewusst. Jede Unterstützung bei dieser gewiss nicht leichten Arbeit von externer berufener Seite ist selbstverständlich herzlich willkommen und gewiss auch hilfreich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) Pressestelle Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim Telefon: (02225) 836671, Telefax: (02225) 836672

(tr)

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