Pressemitteilung |

Der enorme Imageschaden bei Unternehmen der deutschen Wirtschaft durch illegale Überwachungs- und Bespitzelungsaktionen hätte vermieden werden können

(Meckenheim) - Der Spiegel zitiert eine Aussage des BDD-Geschäftsführers Hans Sturhan in der Talkshow Maybrit Illner vom 5. Juni 2008 in der SpiegelOnline Ausgabe vom 6. Juni 2008 mit den Worten: „Ich finde es einen Skandal, dass es keine staatliche Zugangsvoraussetzungen zum Detektivgewerbe gibt“ und kommentiert dann diese Aussage mit den Worten: „Als ob durch staatlich geprüfte Detektive das Problem gelöst wäre.“ Der Spiegel unterschlägt dabei aber, dass Herr Sturhan im Laufe der Sendung auf den Mangel an überprüfbarer Qualität detektivischer Dienstleistungen hingewiesen und auch deutlich gemacht hat, das seriöse Detekteien des BDD den Auftrag zwar angenommen aber in anderer Weise ausgeführt und auf keinen Fall illegale Mittel eingesetzt hätten.

Vor diesem Hintergrund sehen wir uns veranlasst, die Problematik zur Klarstellung erneut aufzugreifen.

Der Personalüberwachungsskandal beim Discounter Lidl sowie der Bespitzelungsskandal bei der Deutschen Telekom haben großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt und zu einem enormen Imageschaden nicht nur bei den betroffenen Unternehmen geführt.

Zudem gefährden derartige Vorfälle das Vertrauen zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitnehmern, auf das gerade eine leistungsstarke Wirtschaft dringend angewiesen ist. Stimmt die Unternehmenskultur, dann stimmen in der Regel auch das Betriebsklima und entsprechend auch das Mitarbeiterverhalten.

Ob Überwachungsskandal bei Lidl oder Bespitzelungsskandal bei der Deutschen Telekom; in beiden Fällen waren nach den Berichterstattungen in den Medien auch externe Ermittler involviert. Und genau da liegt ganz offensichtlich ein wunder Punkt bei den entsprechenden Unternehmensentscheidungen.

Es steht rechtlich wohl außer Frage, dass sich ein Unternehmen im Rahmen des geltenden Rechts gegen den Verrat von brisanten Interna bzw. von Betriebsgeheimnissen zur Wehr setzen kann. Dies ist den privaten externen Ermittlern, wie sie im Bundesverband Deutscher Detektive organisiert sind, bekannt. Detektive sind dazu da, Unrechts- und kriminelle Handlungen aufzudecken, zu dokumentieren und als beweiskräftige Fakten der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen. Diese Ermittlungstätigkeit erfolgt daher stets unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, da die Ergebnisse gerichtsverwertbar sein müssen. Dies sind sie aber nur, wenn sie auf legalem Wege und mit legalen Mitteln erworben worden sind.

Nach den Recherchen des BDD bei seinen Mitgliedern befassten sich im Jahr 2007 immerhin rd. 32 Prozent aller Detektivaufträge mit dem Verhalten von Mitarbeitern in den Betrieben. Dazu gehörten unter anderem auch die Problemfelder Verrat von Betriebsgeheimnissen sowie Untreue, oft in Verbindung mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Dem Bundesverband Deutscher Detektive ist kein Fall sowohl aus dem Jahr 2007 als auch aus den Jahren zuvor bekannt, wonach die Ermittlungsergebnisse seiner Mitglieder in irgendeiner Form rechtliche Bedenken ausgelöst hätten. Dies sicher auch vor dem Hintergrund, dass Ermittlungen von befähigten und sachkundigen Detektiven bei Fehlhandlungen von Mitarbeitern nicht auf eine ganze Belegschaft, sondern stets gezielt auf einzelne Personen, bestenfalls auf eine fallbezogene begrenzte Personengruppe ausgerichtet sind. Aber auch dann werden Detektive nur tätig, wenn ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Die deutsche Wirtschaft sollte sich dieses Sachverhaltes noch mehr als bisher bewusst werden und sich vor dem Einsatz von externen Ermittlern darüber informieren, ob, und vor allem wo diese verbandsmäßig organisiert sind. Diese Informationspflicht ist vor allem so lange von entscheidender Bedeutung, wie es für deutsche Detektive keine öffentlich-rechtlich anerkannten Qualitätsstandards und ein gesetzlich anerkanntes Berufsbild gibt, was der BDD schon lange fordert und für das er sich nach wie vor intensiv einsetzt.

Wird diesem Gesichtspunkt in Zukunft Rechnung getragen, können imageschädigende Skandale wie im Fall Lidl und der Deutschen Telekom vermieden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) Pressestelle Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim Telefon: (02225) 836671, Telefax: (02225) 836672

(el)

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