Pressemitteilung |

Detektive in Europa fordern eine EU-Richtlinie für einen gemeinsamen qualitativen Mindeststandard für Privatdetektive in Europa

(Meckenheim) - Nach EG-Vertrag Artikel 14 Abs. 2 umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Dienstleistungen und die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Dieser freie Dienstleistungsverkehr setzt allerdings voraus, dass von den Dienstleistenden die in dem jeweiligen Land festgelegten Qualitätsstandards nachgewiesen werden. In den Ländern, die den Detektivberuf reguliert haben, ist gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG vom September 2005 ein behördliches Antrags- und Anerkennungsverfahren erforderlich. Die EU-Richtlinie 2005/36/EG regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

In der EU gibt es Länder, wie zum Beispiel in Deutschland, in denen es keine obligatorischen Ausbildungsbestimmungen für die Zulassung zum Detektivberuf gibt. Andererseits gibt es Staaten, in denen strikte Qualifikationsnormen für die Ausübung einer Detektivtätigkeit erfüllt sein müssen. Einige dieser EU-Staaten haben inzwischen auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Detektivgewerbe in ihren Ländern zu reglementieren.

Es versteht sich vor diesem Hintergrund fast von selbst, dass sich die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) mit Sitz in London mit dem Problem des freien Verkehrs von detektivischen Dienstleistungen und möglichst einheitlichen Qualitätsstandards in Europa beschäftigt.

Die IKD vertritt derzeit als Dachorganisation 24 Detektivverbände aus 19 verschiedenen Ländern in Europa sowie die World Association of Detectives (WAD).

Die IKD hat als ersten Schritt auf dem Weg zu einheitlichen Qualitätsstandards für Detektive das Dokument „ Common Minimum Standard/ European Union“ (CMS) erarbeitet, das am 05. Oktober 2007 auf einer Tagung in Zaragoza, Spanien, einstimmig angenommen worden ist.

In dem CMS ist festgelegt, dass in jedem EU-Mitgliedsstaat vergleichbare Qualitätsstandards für Ermittlungen auf dem privaten Sektor geschaffen werden sollen.

Zu diesen Standards für die Ausübung des Detektivberufs sollen gehören: • Die persönlichen Anforderungen an den Gewerbetreibenden (z.B. Mindestalter 18 Jahre); keine irgendwelche geistigen Einschränkungen; Redlichkeit (frei von aktuellen Vorstrafen wie sie in der CMS aufgelistet sind); Kompetenz – 80 ECTS (European Credit Transfer System); Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 100.000 EURO); Einhaltung des für die IKD geltenden Ehrenkodex.

Die IKD wurde in Zaragoza beauftragt, auf der Grundlage des CMS eine EU-Direktive zu erwirken, die danach in nationales Recht umzusetzen ist.

Unabhängig von den Aktivitäten der IKD ist der Bundesverband Deutscher Detektive seit Kenntnis der EU-Richtlinie 2005/36/EG intensiv bestrebt, ein zumindest öffentlich-rechtlich anerkanntes Qualitätszertifikat in Deutschland als Zwischenlösung zu erreichen, damit deutsche Detektive einerseits wettbewerbsmäßig in Europa nicht ins Hintertreffen geraten und andererseits die Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Gesetzgeber die Detektivtätigkeit auch in Deutschland reglementieren kann.

Die Bestrebungen des Bundesverbandes Deutscher Detektive auf nationalem und der Internationalen Kommission der Detektivverbände auf internationalem Sektor hinsichtlich der Festlegung allgemein staatlich gültiger Qualitätsstandards für detektivische Leistungen machen deutlich, dass Qualität und Verbraucherschutz für diese beiden Berufsvereinigungen keine leeren Worthülsen darstellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) Pressestelle Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim Telefon: (02225) 836671, Telefax: (02225) 836672

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