Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Debatte zur Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

(Berlin) - Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt die gegenwärtige Debatte über eine allgemeine Wissenschaftsschranke im Urheberrecht und betont noch einmal die hohe Bedeutung einer raschen Novellierung des Urheberrechts für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Sowohl das Papier der SPD-Bundestagsfraktion \"Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht\" vom 21.05.2012 als auch das am 12.06.2012 vorgestellte Diskussionspapier der Bundestagsfraktion von CDU/CSU gehen in diese positive Richtung. Der dbv hatte bereits am 20.04.2012 mit seinem Positionspapier zum Urheberrecht auf dringende notwendige Lösungen in diesem Bereich hingewiesen.

Der dbv begrüßt besonders die positiven Äußerungen von SPD und CDU/CSU zum Zweitverwertungsrecht und fordert das Bundesjustizministerium auf, diesen Vorschlag in die angekündigte Überarbeitung des Urheberrechts aufzunehmen. Als sehr zeitgemäß schätzt der dbv den Ansatz von CDU/CSU ein, die bestehenden Schranken im Urheberrecht zu einer "einheitlichen Wissenschaftsschranke" zusammenzuführen.

"Ich finde es sehr beeindruckend\", so dbv-Vorstandsmitglied Dr. Frank Simon-Ritz (Universitätsbibliothek Weimar), "dass es nun offensichtlich einen breiten politischen Konsens gibt, der die Möglichkeit eröffnet, hier einen wichtigen Schritt für Bildung und Wissenschaft in Deutschland zu gehen.\"

Große Sorge bereitet dem dbv zurzeit der drohende Wegfall der bis zum 31.12.2012 befristeten Regelung von § 52a UrhG. Wenn der Gesetzgeber nicht vorher tätig wird, um den Paragrafen zu entfristen, würden plötzlich viele der heute üblichen Unterrichtsformen und der Austausch von Texten in Forscherteams illegal. In seinem Positionspapier "Alles wieder zurück auf Anfang: Das drohende Auslaufen von § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) wirft Forschung, Lehre und Studium um Jahre zurück" vom 12.06.2012 setzt sich der Deutsche Bibliotheksverband daher für eine Entfristung und Erweiterung von § 52a UrhG ein.


Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.000 Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit mehr als 60 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.

Das Positionspapier zu § 52a ist nachlesbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/positionen.html

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Barbara Schleihagen, Geschäftsführerin Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Telefax: (030) 644989929

(cl)

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