Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk fordert Priorisierung der Bekämpfung von Kinderarmut im Bundeshaushalt

(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem "Starke-Familien-Gesetz", das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden.

"Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein", so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Pressestelle Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin Telefon: (030) 3086930, Fax: (030) 2795634

(sy)

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